Collegium rerum nobilium Austriae

Informative Beiträge aus dem FORUM

Seit 20 Jahren werden wertvolle Mitteilungen in den AustroAristo-Foren gepostet. In dieser Rubrik werden die bemerkenswertesten Postings gesammelt und überblicksmäßig angeboten.

ADELS-TV | ARCHIV | BIBLIOTHEK | KULTER | RESEARCH | VERWEISE

 

Meta-Thema Thema Inhalt
ADELS-TV Ernst Rüdiger Starhemberg - Faschist und Patriot

Falls die Doku aus 2011 jemand noch nicht kennt: Sehenswert! In der VIDEOTHEK.ORF.AT Ernst Rüdiger von Starhemberg, Faschist, Vizekanzler und Heimwehrführer, war ein Mann aus uraltem Adelsgeschlecht, der vom Hitler-Bewunderer zum erbitterten Gegner wurde. Die Dokumentation von Walter Seledec aus dem Jahr 2011 zeichnet das Porträt dieses Mannes, der in einer politisch äußerst brisanten Zeit zwischen den verfeindeten politischen Lagern changierte. Der gegenwärtige Fürst, Georg Adam, kommt ebenfalls zu Wort.

https://tvthek.orf.at/history/Ereignisse-Persoenlichkeiten/13557903/Ernst-Ruediger-Starhemberg-Faschist-und-Patriot/13955046

ADELS-TV ORF: Grafen und Barone des Burgenlands https://tvthek.orf.at/history/Panorama/9240343/Grafen-und-Baronedes-Burgenlands/3229261
ADELS-TV Vorbild Adel?

https://www.youtube.com/watch?v=KeIEpDw1dGo

https://www.youtube.com/watch?v=XNmMpg6CW70

https://www.youtube.com/watch?v=zKPody07oGs

ADELS-TV X-Large ARISTOKIDS

ORF Sendung X-Large ""ARISTOKIDS"" aus 1992. Zu sehen sind Protagonisten der alt-ehrwürdigen Institutionen wie Kaiserjägermuseum / Innsbruck, Gesellschaft ADLER / Wien, SMRO, St. Johanns Club / Wien, Katholisch Österreichische Landsmannschaft und den seligen hohen Herren. Gute Unterhaltung! ORF Original-Schnitt mit einem ca. 2 Minuten langen schwarzen Vorspann.

https://www.coresno.com/images/forum/mp4/XLargeAristokids.mp4

 

Meta-Thema Thema Inhalt
ARCHIV Ausgestorbene/erloschene Geschlechter im ÖStA

Liste der erloschenen Geschlechter Österreichs im Staatsarchiv. Stichwort: "Adelsaussterben"

https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1714

ARCHIV Datenbanken: Gebietsarchive in Tschechien

Eine sehr hilfreiche Zusammenstellung von Datenbanken in Tschechien.

https://www.sudetendeutsche-familienforscher.de/die-gebietsarchive-in-tschechien

Seite der tschechischen Genealogischen und Heraldischen Gesellschaft in Prag. Wenn man auf das jeweilige Gebiet ""klickt"" kommt man direkt auf die Seite des Archivs.

http://www.genealogie.cz/aktivity/digitalizace/

ARCHIV Original-Metallstempel Sammlung im ÖStA

Die Sammlung umfaßt Original-Metallstempel (meist Silber, Messing und Stahl) der römisch-deutschen Kaiser von Ferdinand I. bis Franz II., sowie der österreichschen Kaiser von Franz I. bis Karl I. Ferner Behördensiegel (Gubernien, Gesandtschaften, Konsulate, Staatskanzlei, Hofbehörden, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, usw.), einige Bischöfe, sowie einige Typare des Deutschen Ritterordens, die wahrscheinlich während des zweiten Weltkriegs aus dem Deutschordens-Archiv zur Sammlung stießen (im ursprünglichen Verzeichnis sind sie nicht angeführt), einige jüdische Siegel, einige Fürsten (Kaunitz, Anhalt-Zerbst) sowie die Typare der österreichischen Republik.

https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1157

ARCHIV Renobilitierungsakte

Das im https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?id=4417574 ÖStA/Hofadelsakten erwähnte Adelsanerkennungsgesuch mit Ablehnung für Franz Hruschka, hatte ich mir als PDF aus dem Archiv in Prag zuschicken lassen. Interessant dabei die falschen Angaben zur Genealogie, die schon bei den adligen Hruschka von Priesen nicht stimmen. Falls es jemand lesen möchte ist hier die 72seitige Akte:

https://www.dropbox.com/s/wkz3f0segzla4gp/Renobilitierungsakte%20Hruschka.pdf?dl=0

Hier ist auch eine Stammfolge der adligen Familie Hruschka von Priesen die ich aus diversen Ortschroniken zusammengestellt habe:

https://wappen.weebly.com/hzb.html

 

ARCHIV Verlustlisten Erster Weltkrieg (1914-1918) - online

Immer wieder eine gute Quelle.

https://digi.landesbibliothek.at/viewer/toc/AC08513816/1/-/

 

Meta-Thema Thema Inhalt
BIBLIOTHEK 200 Jahre Haus Liechtenstein in Deutschlandsberg

FISCHER Gerhard - "200 Jahre Haus Liechtenstein in Deutschlandsberg", in Blätter für Heimatkunde. Historischer Verein für Steiermark, Graz 2022, Jg. 96, Heft 3-4.

https://www.coresno.com/images/pdf/BfHStmk-2022-3.4-Liechtenstein.pdf

 

BIBLIOTHEK Adelsbriefe für österreichische Künstler des 18. Jhrts. (1935)

Ein herzliches vergelt's Gott an Gentry für die Übermittlung eins kaum beachteten Textes von Rudolf GNEVKOW-BLUME - Adelsbriefe für österreichische Künstler des 18. Jahrhunderts aus dem Jahre 1935; ein Sonderdruck aus "Unserer Heimat" (Heft 12, 1935), Monatsblatt im Verlag des Vereines für Landeskunde und Heimschutz von Niederösterreich und Wien.

Download PDF 65 MB 

https://www.coresno.com/images/pdf/ADELSBRIEFE_FUER_OESTERR_KUENSTLER_1935.pdf

BIBLIOTHEK BÄUERLE Adolf - Was verdankt Österreich der Regierung Kaiser Franz I.?

Adelsverleihungen - Fürsten (S. 321 [+32]), Grafen (S. 322 [+32]), Freiherren (S. 327 [+32]), Ritter (S. 348 [+32]) und Geadelte (359 [+32]).

https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10012108_00353.html

BIBLIOTHEK BERGER Joachim - Legitimationskrise der Höfe im Silbernen Zeitalter

BERGER Joachim - Beschleunigung und Stillstand. Antworten auf die Legitimation der Höfe im "Silbernen Zeitalter".

https://www.coresno.com/images/pdf/BERGER_Joachim_Legitimationskrise_der_H%C3%B6fe_im_Silbernen_Zeitalter.pdf

BIBLIOTHEK Böhmische Heraldik in der ersten Hälfte des 18. Jhrts

Böhmische Heraldik in der ersten Hälfte des 18. Jhrts

https://www.coresno.com/images/pdf/Boehmische_Heraldik_18Jhrt.pdf

BIBLIOTHEK Böhmische und mährische Gelehrte und Künstler - Online

Ein GROßES DANKE an Giraldus für den Hinweis auf folgendes Buch: Pelcl, František Martin: Abbildungen böhmischer und mährischer Gelehrten und Künstler : nebst kurzen Nachrichten von ihren Leben und Werken. Prag : bey Wolffgang Gerle, 1773-1777. Online zugänglich über:

https://www.e-rara.ch/zuz/content/structure/8183403

BIBLIOTHEK BRENTEL, Georg: Wappenbuch, Lauingen, 1584

BRENTEL, Georg: Wappenbuch, Lauingen, 1584.

http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00083990-4

BIBLIOTHEK BTB 1870 - 1894 online

Brünner Taschenbücher bzw. Genealogisches Taschenbuch der Ritter- und Adels-Geschlechter 1870 - 1882

https://www.digitalniknihovna.cz/mzk/periodical/uuid:ed7db660-832e-11e3-8485-5ef3fc9bb22f

Brünner Taschenbücher bzw. Genealogisches Taschenbuch der adeligen Häuser 1883 - 1894

https://www.digitalniknihovna.cz/mzk/periodical/uuid:e69d3a80-81be-11e3-a70e-005056822549

 

BIBLIOTHEK Cod. 545 Jörg RUGEN (Rügen): Wappenbuch

Uni Innsbruck. Cod. 545 Jörg Rugen: Wappenbuch

https://manuscripta.at/hs_detail.php?ID=9398

https://manuscripta.at/diglit/AT4000-545/0020

 

BIBLIOTHEK Das Ende der Habsburgermonarchie

https://www.coresno.com/images/pdf/DAS_ENDE_DER_OESTERREICHISCH-UNGARISCHEN.pdf

BIBLIOTHEK DER ADEL DES GLÄTZER LANDES VON 1623—1742.

http://www.dokumentyslaska.pl/adel%20glatzer/1623%20-%201742.html

BIBLIOTHEK DER LANDSTÄNDISCHE ADEL DES HERZOGTUMS STEIERMARK

Fortsetzung des Siebmachers Steiermark.

https://www.landesarchiv.steiermark.at/link/landstaendischerAdel

Die Texte sind frei zugänglich, die Wappenabbildungen werden ausschließlich in den gedruckten Bände gezeigt.

https://www.landesarchiv.steiermark.at/cms/ziel/77969368/DE/

BIBLIOTHEK Die Ahnenprobe in der Vormoderne

Die Ahnenprobe in der Vormoderne, in: Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme, Schriftenreihe des Sonderforschungsbereichs 496, Band

https://www.coresno.com/pdf/Die_Ahnenprobe_in_der_Vormoderne.pdf

BIBLIOTHEK Digitale Bibliothek Universität Innsbruck

https://diglib.uibk.ac.at/

BIBLIOTHEK Digitalisierungsinitiativen zu historischen Gesetzestexten

Digitalisierungsinitiativen zu historischen Gesetzestexten

https://alex.onb.ac.at/node/10

BIBLIOTHEK Diverse Wappenabbildungen im Tschechischen Nationalmuseum

https://www.esbirky.cz/hledat/skupina/4579136?itemsPerPage=96

BIBLIOTHEK Dizionario Blasonico Famiglie Nobili Italiane

G. B. DI CROLLALANZA - "DIZIONARIO STORICO-BLASONICO DELLE FAMIGLIE NOBILI E NOTABILI ITALIANE ESTINTE E FIORENTI".

Band 1 (Abaco - Khuen de Belasi) https://ia600201.us.archive.org/22/items/dizionariostoric01crol/dizionariostoric01crol.pdf

Band 2 (Ladia - Sylva) https://ia800203.us.archive.org/29/items/dizionariostoric02crol/dizionariostoric02crol.pdf

Band 3 (Ta o Tadi - Zuchelli Tressa) mit Ergänzungen ab Seite 305 und einigen Wappenzeichnungen ab Seite 329 https://ia800203.us.archive.org/26/items/dizionariostoric03crol/dizionariostoric03crol.pdf

BIBLIOTHEK Enciclopedia Bresciana - online

Antonio Fappani Enciclopedia Bresciana. Editrice "La Voce del Popolo" s.r.l. Brescia 2000 https://www.enciclopediabresciana.it/enciclopedia/index.php?title=Eb_il_progett

BIBLIOTHEK Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs

Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1906
Beiträge zur Ostpustertaler Kriegsgeschichte in den Franzosenjahren
https://www.digishelf.de/objekt/bsz40801069X_1906/224/LOG_0022/

Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1910
Das Gasthaus zum weißen Rößl in der Höttinger Au
https://www.digishelf.de/objekt/bsz40801069X_1910/53/

Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1910
Zur Geschichte des französischen Sprachunterrichts in Tirol https://www.digishelf.de/objekt/bsz40801069X_1910/140/LOG_0030

Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1911
Schicksale eines Justizbeamten in der Zeit der bairischen Herrschaft in Tirol https://www.digishelf.de/objekt/bsz40801069X_1911/328/LOG_0065

Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1914
Damaszen Sigmundts Installierung als Pfarrer von Virgen (11. Juni 1804) https://www.digishelf.de/objekt/bsz40801069X_1914/259/LOG_0060/

Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1917
Die kanonischen Bücher und ihr Wert
https://www.digishelf.de/objekt/bsz40801069X_1917/187/LOG_0030/

BIBLIOTHEK Genealogie der Prinzen LIECHTENSTEIN Die Stammliste der "Prinzen von und zu Liechtenstein".
https://austria-forum.org/af/AustriaWiki/Stammliste_von_Liechtenstein
BIBLIOTHEK General-Index zu den SIEBMACHERschen Wappenbüchern 1605-1961

General-Index zu den Siebmacherschen Wappenbüchern 1605-1961
https://www.dlib.si/details/URN:NBN:SI:DOC-KHF87RT1

Siebmacher Wappenbücher online durchsuchen: https://data.cerl.org/siebmacher/

BIBLIOTHEK GGT Freiherren

Gothaisches Genealogisches Taschenbuch
###### FREIHERREN ######

Band 1 (1848) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715817

Band 2 (1849) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917696

Band 3 (1853) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917697

Band 4 (1854) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917698

Band 5 (1855) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917699

Band 6 (1856) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917700

Band 8 (1858) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917702

Band 9 (1859) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917703
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715814

Band 11 (1861) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917705
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715818

Band 12 (1862) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917706

Band 13 (1863) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917707
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10620157

Band 15 (1865) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917709

Band 16 (1866) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917710

Band 17 (1867) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917711

Band 18 (1868) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917712

Band 19 (1869) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917713

Band 20 (1870) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917714

Band 21 (1871) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917715

Band 23 (1873) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046579

Band 24 (1874) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11190316

Band 25 (1875) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11321324

Band 26 (1879) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11337751

Band 28 (1878) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046569

Band 29 (1876) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11393360

Band 34 (1884) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606924

Band 35 (1885) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606925

Band 41 (1891) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606926

Band 42 (1892) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606927

Band 43 (1893) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606928

Band 44 (1894) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606929

Band 45 (1895) - Freiherren
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606930

BIBLIOTHEK GGT Fürsten

Gothaisches Genealogisches Taschenbuch
###### FÜRSTEN ######

Band 1 (1818) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10406507
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10011166

Band 2 (1819) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10406508

Band 3 (1820) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10406509

Band 4 (1821) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10406510

Band 78 (1841) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715774

Band 77 (1842) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715775

Band 80 (1843) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715776

Band 81 (1844) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715777

Band 83 (1846) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715778

Band 86 (1849) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917658

Band 87 (1850) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917659

Band 88 (1851) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917660

Band 89 (1852) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917661

Band 90 (1853) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715785
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917662

Band 91 (1854) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917663

Band 92 (1855) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917664

Band 94 (1857) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917666

Band 95 (1858) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917667

Band 96 (1859) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917668

Band 97 (1860) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917669

Band 98 (1861) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917670

Band 99 (1862) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917671

Band 100 (1863) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917672

Band 101 (1864) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917673

Band 102 (1865) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917674

Band 103 (1866) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917675

Band 104 (1867) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917676

Band 105 (1868) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917677

Band 106 (1869) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917678

Band 107 (1870) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917679

Band 108 (1871) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917680

Band 109 (1872) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046559

Band 110 (1873) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046560

Band 111 (1874) - Fürsten
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11190314

BIBLIOTHEK GGT Grafen

Gothaisches Genealogisches Taschenbuch
###### GRAFEN ######

Band 6 (1831) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046561

Band 7 (1833) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046562

Band 8 (1835) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715797

Band 9 (1836) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046563

Band 10 (1837) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715798
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046564

Band 11 (1838) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715799
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046565

Band 12 (1839) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046566

Band 13 (1840) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715800
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046567

Band 14 (1841) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715801

Band 15 (1842) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715802

Band 16 (1843) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715803
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046568

Band 17 (1844) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715804
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046569

Band 18 (1845) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046570

Band 19 (1846) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715805
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046571

Band 20 (1847) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715806
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046572

Band 21 (1848) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715807
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046573

Band 22 (1849) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046574
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715808

Band 23 (1850) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715809
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046575

Band 24 (1851) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715810
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428551

Band 25 (1852) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715811
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428552

Band 26 (1853) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428553
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715812

Band 27 (1854) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428554

Band 28 (1855) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428555
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428685

Band 29 (1856) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428556

Band 30 (1857) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715813
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428557
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428686

Band 31 (1858) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428687

Band 32 (1859) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428559

Band 33 (1860) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428688
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10945115
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428560

Band 34 (1861) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715815
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428689
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428561

Band 35 (1862) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428562

Band 36 (1863) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428690
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428563

Band 37 (1864) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428564
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428691

Band 38 (1865) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428692

Band 39 (1866) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428566

Band 40 (1867) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428567

Band 41 (1868) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428568
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10715816
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10428693

Band 43 (1870) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917693

Band 44 (1871) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10917694

Band 45 (1872) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11046576

Band 47 (1874) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11190315

Band 49 (1876) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11333120

Band 55 (1882) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606932

Band 61 (1888) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606933

Band 62 (1889) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606934

Band 63 (1890) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606935

Band 67 (1894) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606936

Band 68 (1895) - Grafen
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606937

BIBLIOTHEK GGT Uradel

Gothaisches Genealogisches Taschenbuch
###### URADEL ######

Band 1 (1891) - Uradel
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606845
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606847

Band 2 (1893) - Uradel
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606846
https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb11606848

BIBLIOTHEK GRÜNBERG, Konrad - Wappenbuch, Bayern, 1602-1604 GRÜNBERG, Konrad - Wappenbuch, Bayern, 1602-1604
http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00034952-9
BIBLIOTHEK HAARMANN Daniela - Entstehung des Habsburger Mythos im 19. Jhrt. https://www.coresno.com/images/pdf/HAARMANN-Daniela_Entstehung_des_habsburgischen_Mythos.pdf
BIBLIOTHEK Hertenberg Ein Text zu Christoph Hertenberg, darin die Beschreibung der Schloss HERTENBERG: Herrschaft Hertenberg im Oberinntal (beiläufig der Gerichtsbezirk Telfs).
https://www.zobodat.at/pdf/VeroeffFerd_008_0169-0187.pdf
BIBLIOTHEK Historische Adressbücher der Stadt Innsbruck

In welcher Straße in Innsbruck haben Deine Vorfahren 1898 mit Unterbrechungen bis 1944 sowie in den Jahren 1947, 1953, 1957, 1964, 1970 und 1976 gewohnt? Hier kannst Du nachschlagen:

https://www.innsbruckerinnen.at

BIBLIOTHEK HYLMAIR, Hans - Hans Hylmair's Regensburgisches Wappenbuch

HYLMAIR, Hans - Hans Hylmair's Regensburgisches Wappenbuch (s. d.).

http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00082261-1

BIBLIOTHEK Iván Nagy: Ungarns Familien

Iván Nagy: Ungarns Familien

https://www.arcanum.com/hu/online-kiadvanyok/Nagyivan-nagy-ivan-magyarorszag-csaladai-1

BIBLIOTHEK Jahrbuch ADLER (JBA)

Mitglieder der Gesellschaft ADLER haben die Möglichkeit die Jahrbücher der Gesellschaft einzusehen. https://gesellschaftadler.org/publikationen/e-biblio-beta Allen anderen werden die von ARCHIVE.ORG zur Verfügung stellten Jahrbücher der Gesellschaft ADLER empfohlen

https://archive.org/search?query=jahrbuch+adler

BIBLIOTHEK Johann Franz Bischof von Freising - Wappenbuch des bayrischen Adels, 1693

Johann Franz <Freising, Bischof von> - Wappenbuch des bayrischen Adels, 1693 x

http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00059268-7

BIBLIOTHEK KOČEVAR Vanja - Kaiser Ferdinand II. Ferdinand II. vom innerösterreichischen Landesfürsten zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. https://www.coresno.com/images/pdf/KOCEVAR_Vanja_Kaiser_Ferdinand_II.pdf
BIBLIOTHEK KÖKÉNYESI Zsolt - Bedeutende politische Stützen des Hauses Habsburg https://www.coresno.com/images/pdf/KOKENYESI-Zsolt_Politische_Stutzen_des_Hauses_Habsburg.pdf
BIBLIOTHEK Kronprinzenwerk - online

Wahrscheinlich kennen es schon alle, dennoch setze ich einen Verweis auf das Kronprinzenwerk - Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild.

https://austria-forum.org/web-books/kategorie/kronprinzenwerk/deutsch

BIBLIOTHEK LANDI Walter - Schloss Tirol - Die Grafen von Tirol

Südtiroler Landesmuseum Schloss Tirol - Bd. 1 - Baugeschichte - Die Burg Tirol von ihren Anfängen bis zum 21. Jahrhundert - Die Grafen von Tirol - Ein historisch-familiengeschichtlicher Überblick (10. bis 14. Jahrhundert).

https://www.coresno.com/images/pdf/LANDI_Walter_Schloss_Tirol_Die_Grafen_von_Tirol.pdf

BIBLIOTHEK Le Dimore Bresciane - online

Fausto Lechi - Le dimore bresciane in cinque secoli di storia

https://www.bdl.servizirl.it/vufind/Record/BDL-OGGETTO-10328

BIBLIOTHEK Literatur zum Soziologischen Wandel (1948-1918)

Die Habsburgermonarchie 1848-1918 Band IX/1. Soziale Strukturen. Von der Feudal-Agrarischen zur Bürgerlich-industriellen Gesellschaft.

Teilband 1/1: Lebens- und Arbeitswelten in der industriellen Revolution.

Teilband 1/2: Von der Stände- zur Klassengesellschaft
https://verlag.oeaw.ac.at/die-habsburgermonarchie-1848-1918-band-ix-1-soziale-strukturen-von-feudal-agrarischen-buergerlich-industriellen-gesellschaft

Die Habsburgermonarchie 1848-1918, Band XII: Bewältigte Vergangenheit?
https://verlag.oeaw.ac.at/die-habsburgermonarchie-1848-1918-band-xii

BIBLIOTHEK LITERATUR| BRECHTEL, Stephan - Wappenbuch des Heiligen Römischen Reiches, Nürnberg, um 1554

BRECHTEL, Stephan - Wappenbuch des Heiligen Römischen Reiches, Nürnberg, um 1554-1568

http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00020447-3

BIBLIOTHEK Lombardia Beni Culturali - Historische Lombardische Familien http://www.lombardiabeniculturali.it/archivi/soggetti-produttori/famiglia/
BIBLIOTHEK MAIER Daniel - Wappenbriefe der Reichskanzlei 1338-1500 / Masterarbeit 2016 http://othes.univie.ac.at/42739/1/2016-06-14_0967931.pdf
BIBLIOTHEK Monatsblatt ADLER (MBA) Mitglieder der Gesellschaft ADLER haben die Möglichkeit die Monatsblätter der Gesellschaft einzusehen. https://gesellschaftadler.org/publikationen/e-biblio-beta
BIBLIOTHEK Österreichische Staatshandbücher Österreichische Staatshandbücher
https://alex.onb.ac.at/shb.htm
BIBLIOTHEK Palatinatsadel vor 1807 2.1.3.3. Hofpfalzgrafen mit Nobilitierungsbefugnis, S. 76-81.
https://www.coresno.com/images/pdf/Nobilitierungen_im_Heiligen_R%C3%B6mReich.pdf
BIBLIOTHEK PÁLFFY Géza - Akten u. Protokolle des Wiener Hofkriegsrats 16./17. Jhrt. https://www.coresno.com/images/pdf/PALFFY-Geza_Akten_Protokolle_Hofkriegsrat.pdf
BIBLIOTHEK PÁLFFY Géza - Kaiserbegräbnisse Königskrönungen in Ungarn PÁLFFY Géza - Kaiserbegräbnisse der Habsburger, Königskrönungen in Ungarn
https://www.coresno.com/images/pdf/PALLFY-Geza_Kaiserbegrabnisse_in_der_Habsburgermonarchie.pdf
BIBLIOTHEK PÁLFFY Géza - Ungarn in der Habsburgermonarchie https://www.coresno.com/images/pdf/PALFFY-Geza_Ungarn_in_der_Habsburgermonarchie.pdf
BIBLIOTHEK Prager Stadtarchiv, Matrikel-, Heraldik- und Siegelsammlung u.v.m, Hier die digitalisierten Bestände des Prager Stadtarchivs https://katalog.ahmp.cz/pragapublica/
BIBLIOTHEK Publikationen aus dem Österreichischen Staatsarchiv Veröffentlichungen des Österreichischen Staatsarchivs — Digitales Angebot https://library.hungaricana.hu/en/collection/austrian_state_archives/
BIBLIOTHEK RÉFI Attila - Die Geburt eines privilegierten Offizierskorps RÉFI Attila - Die Geburt eines privilegierten Offizierskorps - Soziale Mobilität durch Treue und Tapferkeit, in Jahrbuch für Mitteleuropäische Studien 2016/2017, ISBN 978-3-7003-2088-3. https://www.coresno.com/images/pdf/REFI_Attila_Die_Geburt_des_Offizierskorps.pdf
BIBLIOTHEK ROTH Franz Otto - Adelsentsetzung - Bestandsaufnahme und Deutungsversuch. Franz Otto ROTH - Adelsentsetzung - Bestandsaufnahme und Deutungsversuch.
https://www.historischerverein-stmk.at/wp-content/uploads/B_Jg46_Franz-Otto-ROTH-Adelsentsetzung.-Bestandsaufnahme-und-Deutungsversuch.pdf
BIBLIOTHEK SCHEER Tamara - Die Ringstraßenfront SCHEER Tamara - Die Ringstraßenfront, in Heeresgeschichtliches Museum, Wien 2010. ISBN 978-3-902551-16-0. https://www.coresno.com/images/pdf/SCHEER_Tamara_Die_Ringstrassenfront.pdf
BIBLIOTHEK SCHROT, Martin - Wappenbuch ds. Hl. Röm. Reichs und Christenheit in Europa SCHROT, Martin - Wappenbuch Des Heiligen Römischen Reichs und allgemainer Christenheit in Europa, München, 1580. http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00089366-6 SCHROT, Martin - Wappenbuch Des Heiligen Römischen Reichs und allgemeiner Christenheit in Europa, München, 1581.
http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00089367-2
BIBLIOTHEK Siebmacher Ungarn / Kroatien / Siebenbürgen "Wirklich gut aufgearbeitete Siebmacher. Jede Familie eine eigene Seite.
https://www.arcanum.hu/hu/online-kiadvanyok/Siebmacher-siebmacher-wappenbuch-1
BIBLIOTHEK SIEBMACHER Wappenbuch: UNGARN / SIEBENBÜRGEN / KROATIEN / SLAVONIEN

SIEBMACHER Wappenbuch: UNGARN / SIEBENBÜRGEN / KROATIEN / SLAVONIEN. Wirklich gut aufgearbeitete Siebmacher. Jede Familie eine eigene Seite.

https://www.arcanum.com/hu/online-kiadvanyok/Siebmacher-siebmacher-wappenbuch-1/

BIBLIOTHEK SIEBMACHER Wappenbücher online Diese Datenbank enthält die Familiennamen der ""Alten Siebmacher"" (1605-1806) und der ""Neuen Siebmacher"" (1854-1961), wie sie im ""General Index of Siebmacher's Armorials 1605-1961"" zu finden sind. Die Datenbankeinträge bieten direkte Links zu den Beschreibungen in den digitalisierten Wappenbänden.
https://data.cerl.org/siebmacher/
BIBLIOTHEK Siebmacher's Wappenbuch (Armorials) online https://data.cerl.org/siebmacher/_search
BIBLIOTHEK Terre Bresciane Vittorio Nichilo - ""In quella parte della vasta pianura"": la gente, i giorni e le memorie di Pavone del Mella. http://www.vittorionichilo.it/cose-che-scrivo/in-quella-parte-della-vasta-pianura-la-gente-i-giorni-e-le-memorie-di-pavone-del-mella
BIBLIOTHEK Topothek unsere Erinnerung - Heraldik, Wappenverleihung und Adelsstanderhebung Topothek unsere Erinnerung - Heraldik, Wappenverleihung und Adelsstanderhebung
https://heraldik.topotheque.eu/
BIBLIOTHEK TURUL 1883-1950 Vereinsmedium der Ungarischen Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft TURUL 1883-1950 https://www.arcanum.com/hu/online-kiadvanyok/Turul-turul-1883-1950-1/
BIBLIOTHEK TYROFF - Wappenbuch der Österreichischen Monarchie, Bde 1-39

TYROFF - Wappenbuch der Österreichischen Monarchie

Band 1 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455399-9

Band 2 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455400-8

Band 3 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455401-4

Band 4 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455402-9

Band 5 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455403-4

Band 6 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455404-0

Band 7 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455405-5

Band 8 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455406-0

Band 9 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455407-6

Band 10 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455408-1

Band 11 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455409-1

Band 12 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455410-4

Band 13 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455411-9

Band 14 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455412-4

Band 15 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455413-0

Band 16 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455414-5

Band 17 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455415-0

Band 18 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455416-6

Band 19 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455417-1

Band 20 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455418-6

Band 21 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455419-6

Band 22 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455420-9

Band 23 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455421-4

Band 24 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455422-0

Band 25 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455423-5

Band 26 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455424-0

Band 27 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455425-6

Band 28 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455426-1

Band 29 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455427-6

Band 30 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455428-2

Band 31 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455429-2

Band 32 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455430-4

Band 33 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455431-9

Band 34 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455432-5

Band 35 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455433-0

Band 36 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455434-5

Band 37 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11007636-7

Band 38 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11007637-3

Band 39 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11007638-8

BIBLIOTHEK TYROFF - Wappenbuch Hoher Adel Österreich (TYRHOA), Bde 1-14

Wappenbuch sämmtlicher fürstlichen und gräflichen Häuser der österreichischen Monarchie

Band 1 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455435-1

Band 2 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455436-6

Band 3 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455437-1

Band 4 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455438-7

Band 5 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455439-7

Band 6 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455440-9

Band 7 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455441-5

Band 8 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455442-0

Band 9 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455443-5

Band 10 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455444-1

Band 11 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455445-6

Band 12 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455446-1

Band 13 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455447-7

Band 14 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455448-2

 

BIBLIOTHEK Verbündet-Verfeindet-Verschwägert Bayern und Österreich Verbündet-Verfeindet-Verschwägert Bayern und Österreich https://www.coresno.com/images/pdf/Verbundet_Verfeindet_Verschwagert.pdf
BIBLIOTHEK Wandlungen des Adels in den böhmischen Ländern 400 Jahre - Schlacht am Weißen Berg vom 8. November 1620. Bohemia Band 54 (2014): https://www.coresno.com/images/pdf/Wandlungen_des_Adels_in_den_boehmischen_Laendern.pdf
BIBLIOTHEK Wappenbüros / Wappenfabriken / Wappenfälschungen Ein Beitrag zu Wappenbüros und Wappenfälschungen von Hanns JÄGER-SUNSTENAU in der ZSA 15. https://coresno.com/substantivum/19-thema/2849-wappenfabriken.html
BIBLIOTHEK Wien Geschichte Wiki - Persönlichkeiten Wien Geschichte Wiki - Persönlichkeiten
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/index.php?title=Kategorie:Personen
BIBLIOTHEK Zeitschrift des Ferdinandeums ONLINE http://zeitschrift.tiroler-landesmuseen.at
BIBLIOTHEK ŽUPANIČ, Jan - Der judische Adel Preußens https://www.coresno.com/images/pdf/ZUPANIC_Jan_Der_judische_Adel_Preussens.pdf
BIBLIOTHEK ŽUPANIČ, Jan - Der vergessene Ritter https://www.coresno.com/images/pdf/zupanic_der_vergessene_ritter.pdf
BIBLIOTHEK Zur Devise Kaiser Friedrich II. (1415-1493) - AEIOU Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark. Graz 2022. LANGMAIER Konstantin Moritz - Zur Devise Kaiser Friedrich II. (1415-1493)
https://www.coresno.com/images/pdf/ZdhVfStmk-113-2022-AEIOU.pdf

 

Meta-Thema Thema Inhalt
KULTUR Abkürzungen bei Studentenverbindungen

Als (ehemaliger) Korporierter einer Österreichischen Landsmannschaft kann ich zur Aufklärung der Kürzel beitragen: E. M. = Ehrenmitlgied | A. H. = Alter Herr = im Philisterstand, kein Aktiver | phil., med., pharm., iur. = Studienrichtung | x = Senior, xx = Consenior, xxx= Schriftführer, xxxx = Kassier | Für die Alt-Herrenschaft gilt Phx, Phxx, Phxxx, Phxxxx.

Weitere Informationen https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Studentenverbindungen

KULTUR Handwerker zu Siegel, Stempel und Prägungen

Immer wieder erhalten wir Anfragen bzgl. empfehlenswerter, seriöser und fachlich hochqualitativer Handwerker von Siegelringen, Stempeln oder Prägungen. Gerne stellen wir eine Liste zur Verfügung.

Brücklmeier GmbH Weihburggasse 3 1010 Wien
Vereinbarung unter Telefon: +43 650 4204 189
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Öffnungszeiten Montag - Freitag 08:30 - 16:00
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Stahlstich-Prägeanstalt - Norbert Heidlmayr Sabine Hlavin
Tel. 0650/2208 370 Fax 02252/52 370
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http://www.stahlstich.at/muster.html

KULTUR HGM - Fresken in der Ruhmeshalle ONLINE

Ich möchte Euch über eine einmalige Okkasion informieren. Militärhistorisch und kunsthistorisch Interessierte können die rund 150 Jahre alten Fresken in der Ruhmeshalle des Heeresgeschichtlichen Museums per Mausklick als Desktop-Anwendung erkunden. Die Ruhmeshalle ist wohl einer der repräsentativsten Räume im Heeresgeschichtlichen Museum. Prägend für ihr Erscheinungsbild sind sicherlich die insgesamt 45 Deckenfresken. Sie stammen aus der Hand des Historien- und Genremalers Carl von Blaas (1815 — 1894), der die Fresken nach einem detailliert ausgearbeiteten Programm zwischen 1858 bis 1871 in einer Höhe von bis zu 26,5 Metern anfertigte. Die Fresken zeigen die bedeutendsten Episoden der österreichischen Militärgeschichte, angefangen von der legendenumrankten Erstürmung Melks durch Leopold I., den ersten Markgrafen aus der Dynastie der Babenberger, über die Zeit des Dreißigjährigen Krieges, die Kriege gegen die Osmanen, die Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen, die Ära Maria Theresias und die Napoleonischen Kriege bis hin zur Schlacht von Novara am 24. März 1849 gegen Sardinien-Piemont. Das neue digitale Angebot des Heeresgeschichtlichen Museums führt nun die jeweiligen Fresken direkt an die Besucherinnen und Besucher heran. In der virtuellen Ruhmeshalle können sie auch die höchstgelegenen Fresken in der Kuppel der Ruhmeshalle aus nächster Nähe ganz genau betrachten sowie ihre historische Erzählung dahinter erfahren.

https://www.hgm.at/museum/entdecken/ruhmeshalle-vr (Die virtuelle Ruhmeshalle ist eine Desktop Anwendung, bevorzugt für Google Chrome oder Mozilla Firefox)

KULTUR Holzgeschnitzte Wappen - Teil 1 https://www.interiery-truhlarstvi.cz/erby-znaky-loga
KULTUR Holzgeschnitzte Wappen - Teil 2 Heraldry in wood - Portfolio | Patrick Damiaens https://www.patrickdamiaens.info/portfolio/heraldry-in-wood/

 

Meta-Thema Thema Inhalt
RESEARCH "Bewerber" um den österreichischen Orden des Goldenen Vließ Es gab und gibt keine ""Bewerber"" um den österreichischen Orden des Goldenen Vließ. Dieser höchste Orden wird vom Chef und Souverän des Ordens, das ist vom Chef und Souverän des Erzhauses Österreich, aus eigener Initiative — ohne Antrag — verliehen. In den Statuten des Ordens steht nichts von einem alten oder sehr alten Adel, vielmehr nur, dass der Ritter adelig und katholisch sein müsse; genauer formuliert wird adelige Abstammung aus legitimer Ehe, katholischen Glaubensbekenntnis, tadellose Lebensführung, Verdienste um das Haus des Ordenssouveräns sowie Treue zu diesem gefordert.
Quelle: ZSA 5/241
RESEARCH "K. u. k." statt "K. k." Die Benennung ""K. u. k."" statt  ""K. k."" bezieht sich auf das gemeinsame Heer und die Kriegsmarine, die am 17. Oktober 1889 umbenannt wurden. Auf Wunsch der Ungarn wurde das verbindende Wörtchen ""und"" dazwischen geschoben! Die übrigen gemeinsamen Institutionen wurden schon seit dem Ausgleich der Krone mit Ungarn (1867) als ""Kaiserlich und königlich"" bezeichnet, also spätestens mit 1. Januar 1868. Das bezieht sich auf das Allerhöchste Kaiserhaus, den Hof, die gemeinsamen Ministerien und Behörden — mit Ausnahme des Heeres und der Kriegsmarine!
Quelle: ZSA 5/241
RESEARCH Adelsführung in Europa Adelsführung in Europa In den monarchisch regierten Ländern, Belgien, Dänemark, Großbritannien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien ist die Adelsführung gestattet. In Norwegen wir der Adel seit Jahrzehnten nicht mehr verliehen. In Liechtenstein, wo die regierenden Fürsten seit dem 23.10.1654 das Nobilitierungsrecht haben, sind bis heute nur etwa 20 Nobilitierungen (Adels- und Freiherrenstand) bekannt geworden (14 bis zum Jahre 1880 nach M. Gritzner, Standes-Erhebungen und Gnadenakte …, Görlitz 1880). In den nicht-monarchischen Staaten ist, kurz zusammengefasst, die Rechtslage folgende: BULGARIEN Republik, Adelsführung verboten DEUTSCHLAND Bundesrepublik. Nach Artikel 109 Abs 2 der Weimarer Bundesverfassung vom 11.8.1919 gelten Adelsprädikate als Namensbestandteile. Ausländische adelige Staatsbürger, die in ihrer Heimat den Adel verloren, inzwischen aber die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, versuchen den Verlust des adeligen Namen dadurch zu umgehen, dass die um Namensänderung ansuchen, z. B. Rudolf TRETTOW in Rudolf ""von Trettow""; also lautet der neue Familienname ""von Trettow"". Seit Erscheinen der Verordnung vom 18.12.1951 werden solche Namensänderungen jedoch nur bei Vorlage wichtiger Gründe bewilligt. Zur Erhaltung alter Adelsnamen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Adoptionen vorgenommen. Bei der Adoption hat das Wahlkind den ganzen, vollen Namen, also auch das als Namensbestandteil geltende Adelsprädikat der Wahlmutter oder des Wahlvaters zu führen. So heißt Josef GOLLWITZER seit seiner Adoption durch Antonia Freifrau VON TÄNZL-TRATZBERG: Josef Freiherr von Gollwitz-Tänzl (6.10.1943). FRANKREICH Napoleon III. konnte noch Nobilitierungen durchführen. Seit 4.9.1870 Republik; Adelsführung aber nicht verboten. ITALIEN Durch ein Verfassungsgesetz vom 2.6.1946 wird der Adel nicht mehr anerkannt, aber nicht verboten. Jedoch ist auch die unberechtigte Adelsführung durch eine Entscheidung des Kassationshofes in Rom vom 4.10.1952 nicht mehr strafbar. EXJU: BOSNIEN-HERZEGOWINA, KROATIEN, MAZEDONIEN, MONTENEGRO, SERBIEN, SLOWENIEN Republiken. Nach der Thronbesteigung von Peter I. durch Art. 7 und 8 der Verfassung vom 2.6.1903 Adelsverbot erlassen; erneut durch Art. 4 der Verfassung vom 28.6.1921, 3.9.1931, 31.1.1946. ÖSTERREICH Republik. Adelsverbotsgesetz vom 3.4.1919, StGBl. 1919/211 mit der (verfassungswidrigen) Vollzugsanweisung 18.4.1919, StGBl. 1919/237. Österreichische Staatsbürger, welche vor dem 3.4.1919 aus Österreich ausgewanderten, behalten ihren adeligen Namen. Wenn sie z. B. die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, können sie auch weiterhin den Adelstitel als Namensbestandteil führen. POLEN Republik. Seit 17.3.1921, Art. 96 BGL 1921/44, Adelsverbot. PORTUGAL Seit 1910 Republik. Adelsverbot. RUMÄNIEN Republik. Seit König Ferdinand I. (10.10.1914) Adelsverbot. RUSSLAND Seit 10.11.1917 Verbot des (zaristischen) Adels, durch Rechtsanwalt Dr. Wladimir von Lenin. SAN MARINO Freistaat; verleiht gegen hohe Taxen den Adelsstand (Conte-Titel), der in Italien auch in der Zeit der Monarchie nicht anerkannt wurde. SCHWEIZ Republik. Adelsführung gestattet. Einzelne Chefs von Häupter- und Ratsgeschlechtern der Freistaaten Basel, Bern, Graubünden und Zürich wurden von auswärtigen Souveränen geadelt und führen den Freiherren- oder Grafenstand. Adelsverleihungen durch den Staat Zürich kamen nicht vor. Der Souveräne Fürst von Neuenburg (Neuchatel) erhob (bis 1848) zahlreiche Schweizer Familien in den Adelsstand. Der einzige staatlich anerkannte Adel Zürichs waren die JUNKER. TSCHECHEI / SLOWAKEI Adelsverbot seit der Unabhängigkeitserklärung vom 28.10.1918 und 10.12.1918. Die vor dem 10.12.1918 aus der Tschechoslowakei ausgewanderten Edelleute können die Adelsbezeichnungen behalten. Am 26.1929 entschied der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Prag, dass bei hochadeligen Familien (z. B. Lobkowitz) das Wörtchen ""von"" ein Namens-(Herkunfts-) Bestandteil ist. Diese Verfügung wurde 1945 umgestoßen. TÜRKEI Seit Abschaffung des Sultanates (1.11.1922) und des Kalifates (3.3.1924) Adelsverbot. UNGARN Republik. Adelsverbotsgesetz vom 14.1.1947. Alle Adelsbezeichnungen, Prädikate, Titel (""vites""), Wappen usw. sind verboten. Zur Zeit der Reichsverweserschaft Nikolaus v. HORTY’s (1920-1944) war Adelsführung gestattet. VATIKAN Seit der Verfassung vom 7.6.1929 des Stadtstaates hat der Papst wieder die volle und uneingeschränkte Souveränität. Adelsführung gestattet; Neuverleihungen der päpstlichen Baronie, des päpstlichen ""Comes Romanus"" nur mehr selten. Als allgemeiner Rechtsgrundsatz gilt, dass für die Namens- und daher auch Adelsführung eines Edelmannes im Auslande das Nationalitätsprinzip maßgeblich ist. Ein Adeliger hat im Auslande immer den Namen zu führen, den er berechtigterweise in seinem Heimatlande führen kann.
Quellen: ZSA 3/69
RESEARCH Adelsrecht | Stände-, Wappen- und Lehenswesen https://coresno.com/images/literatur/gesetze/Handbuch_politischer_Verwaltungsdienst.pdf
RESEARCH Adelstaxen im Wandel der Zeit Adelstaxen im Wandel der Zeit Es ist bekannt, dass der österreichische Hof für die Erhebung in den Adelsstand je nach dem Adelsgrade eine bestimmte Standeserhöhungstaxe einheben ließ. Besonders Kaiserin Maria Theresia war streng darauf bedacht, dass die Adelserwerber von diesen Taxen nicht befreit wurden. Nur in besonderen Fällen wurde die taxfreie Nobilitierung bewilligt. Die Taxen waren nach Adelsgraden abgestuft und waren für damalige Verhältnisse relativ hoch.Vom Kaiser Josef II. findet sich in den Akten über den Adelswerber Herrn v. L. folgende handschriftliche Glosse des Kaisers: ""Da die Nobilitationen so viel als möglich einzuschränken das Allgemeine Beste fordert so ist die Bezahlung der Taxe vielleicht das einzige Mittel, dessen Lust und Vorliebe Einhalt zu machen. Er hat so ohne weiteren die Taxe zu bezahlen. Joseph m. p. Wien, 18.1781""Hätten der Adelserwerber, ein alter Militärbeamter, die Taxe nicht bezahlt, so hätte man ihm das Diplom nicht ausgefolgt. Der Adelserwerber durfte dann von dem ihm vom Kaiser verliehene Adel keinen Gebrauch machen und verlor den Adelsanspruch. Daraus schließen manche Juristen, dass für die Rechtsgültigkeit der Adelsverleihung nicht die kaiserliche Resolution, sondern das Diplom allein die rechtserzeugende Urkunde ist, daher das Datum des Diploms und nicht jene der kaiserlichen Entschließung für die Nobilitierung ausschlaggebend ist. Das Verordnungs-Blatt für das K. u. K. Heer vom 8.9.1917, 42 Stück, S. 271 und 298, erklärte, dass sich jeder Offizier sogleich nach erflossener Ah. Entschließung des verliehenen Adelsgrades und seiner Prärogativen, mit Ausnahme des Wappens, bedienen dürfe. Das Wappen durfte jedoch erst nach kaiserlicher Unterfertigung des Diplomes geführt werden (da es vorher geprüft wurde). Wenn der geadelte Offizier nicht innerhalb eines Jahres die Taxen erlegte, verlor er zwar den Anspruch, konnte aber ein neuerliches Verleihungsansuchen stellen. Bei taxfreier Verleihung trat das Recht der Adelsführung am Tage nach der Ah. Entschließung automatisch ein.Quelle: ZSA 2/102
RESEARCH Adoption und Adel Adoption und Adel Über die — hier allein interessanten — namensrechtlichen und adelsrechtlichen Belange der Adoption enthält das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) im § 182 ziemlich ausführliche und klare Bestimmungen. Dieser Paragraph lautet: Eine wesentliche rechtliche Wirkung der Annahme an Kindesstatt ist, dass die angenommene Person den Namen des Wahlvaters oder den Geschlechtsnamen der Wahlmutter erhält. Es kann aber vereinbart werden, dass sie mit diesem den vorigen Familiennamen zu verbinden hat und den ihr etwa eigenen Familienadel beibehält. In letzterem Falle muss sie ihren Familiennamen beibehalten und der angenommene Name unmittelbar mit diesem verbunden werden. Wünschen die Wahleltern, dass ihr Adel und Wappen auf das Wahlkind übergehe, so muss die Bewilligung des Landesfürsten angesucht werden. Hieraus ergibt sich: 1. Der Adoptionsvertrag muss ausdrücklich bestimmen, welchen Namen das Wahlkind zu führen haben wird. 2. Das Wahlkind erhält den Namen des Wahlvaters oder den Mädchennamen der Wahlmutter (nicht etwa den durch eventuelle Heirat erworbenen) und verliert seinen vorigen Familiennamen. 3. Es kann aber auch vereinbart werden — dies geschieht fast stehts — dass das Wahlkind zu seinem Familiennamen den des Wahlelternteiles erhält und dann einen Doppelnamen führt. Die Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben. 4. Hat das Wahlkind einen adeligen Familiennamen und will es den Adel beibehalten, dann muss es den Familiennamen behalten und kann nicht etwa den Adel mit dem neuen bürgerlichen Namen verbinden. 5. Soll der Adel der Wahleltern auf das Wahlkind übertragen werden, bedarf oder bedurfte es eines Gnadenaktes des Kaisers! Durch die Abschaffung des Adels in Österreich sind die Punkte 4 und 5 gegenstandslos geworden (StGBl. 211/1919). Auch ist die Übertragung des Adels auf das Wahlkind rechtlich unmöglich geworden. Um aber den Adelstitel der Adoptiveltern mit einem Schein von Berechtigung tragen zu können, haben die zu Adoptierenden gelegentlich eine ausländische Staatsbürgerschaft erworben und dann erst die Adoption durchführen lassen, um dann entweder (wie in Deutschland) die Adelsbezeichnung als einen Bestandteil des neuen Namens zu übernehmen oder sich von einem ausländischen Landesfürsten die Bewilligung zur Führung des Adels erteilen zu lassen. Solange diese Personen nur ausländische Staatsbürger sind und bleiben, ist ihr Vorhaben gelungen. Wenn sie aber die österreichische Staatsbürgerschaft behielten, oder dieselbe nach der Adoption wieder erwarben, konnten sie für Österreich den Adel oder die Adelsbezeichnung nicht erwerben, beziehungsweise verlieren sie die Berechtigung, die Adelsbezeichnung zu führen. Dies folgt aus § 4 des ABGB, der die Österreicher an die österreichischen Gesetze bindet. Es ist wohl im rein gesellschaftlichen Verkehr üblich, die alten Adelsbezeichnungen zu gebrauchen, aber doch nur dann, wenn sie rite erworben wurden.
Quelle: ZSA 4/266
RESEARCH Anerkennung von Adelstiteln in Italien (3) Anerkennung von Adelstiteln in Italien. Der Artikel XIV der italienischen Verfassung lautet: ""I titoli nobilitari non sono riconosciuti. I predicati di quelli esistenti prima del 28. ottobre 1922 valgono come parte del nome"" (Die Adelstitel sind nicht anerkannt. Die Prädikate derjenigen, welche vor dem 22.10.1922 existierten, gelten als Anteil des Namens. Aus dem Artikel geht hervor: 1. Die Adelstitel sind in Italien weder abgeschafft noch verboten. Eine Anerkennung seitens der Regierung findet nicht mehr statt. In offiziellen Akten, wie z. B. Beamtenernennung, Einladungen zu Feierlichkeiten seitens des Staates, Veröffentlichungen im Amtsblatt etc., werden Adelstitel nicht erwähnt. Nachdem sich der Staat um die Titel nicht kümmert, ist auch das unbefugte Führen eines Adelstitels nicht strafbar. Die Titel haben somit aufgehört, Objekt des Jus publicum zu sein; sie sind Objekt des Privatrechtes geworden und werden als solche von der normalen Gerichtsbarkeit behandelt, gleichwie andere Personalrechte (z. B. Recht auf den Namen). 2. Die Verfassung hat a ber bestimmt, dass die mit Adeltiteln verbundenen Prädikate ein Teil des Familiennamens werden. Um den Familiennamen in dieser Hinsicht komplettieren zu können, ist natürlich ein Urteil der Gerichtsbehörde erforderlich (zuständig die Landesgericht-Tribunale), welche vorerst bestimmen müssen, dass man am 28.10.1922 das Recht auf den Titel mit Prädikat zu komplettieren, und dieser Umstand dem Standesbeamten notifiziert. 3. Das Urteil wird dann dem Ministerrat notifiziert, wo sich die Adelsregister befinden und welches durch ein noch bestehendes ""Ufficio araldico"" (an Stelle der ""Consulta Araldica"", welche die Adelsanerkennung vornahm) das Urteil in dem Adelsregister vormerkt, damit man anstandslos den eigenen Familiennamen mit dem Prädikate komplettieren kann. 4. Da aber das Landesgericht vorherbestimmen muss, dass man am 28.10.1922 das Recht auf einen Titel mit Prädikat hatte, so folgt auf indirektem Wege doch eine förmliche Anerkennung eines Adelstitels
Quelle; Dr. Carlo MISTRUZZI di Frisinga, Principe di Pietrastornina in ZSA 3/203
RESEARCH Anmerkung zum italienischen Adel (1) Anmerkung zum italienischen Adel - Konstitution 1.1.1948 (XIV): ""I titoli nobilitari non sono riconosciuti. I predicati di quelli esistenti prima del 28 ottobre 1922 valgono come parte del nome. La legge regola la soppressione della Consulta Araldica."" Übersetzung: Die Adelstitel werden nicht anerkannt. Die mit ihnen verbundenen Zusätze gelten, sowie sie vor dem 28.10.1922 (Marsch der Faschisten auf Rom) bestanden, als Namensbestandteile fort. Das Gesetz regelt die Abschaffung des Adelsrates. Unter den ""titoli nobiliari"" sind ""principe, duce, marchese etc."" gemeint und wurden restlos beseitigt. Die ""predicati"" dagegen dgehen ind en Zunamen ein (congnominazione dei predicati) (=Vernämlichung der Zusätze)
Quelle: La competenza dell'autorita gidiziaria in meteria nobiliare. Milano 1956 in ZSA 4/102. Vergleichend dazu - wie landläufig bekannt - in Österreich: Aufhebung des Adels und das damit verbundene Verbot Adelsbezeichnungen zu führen. (G. 1919 StGBl. Nr. 211) in Deutschland: Umwandlung des Adelsprädikates in einen Namensteil (WeimV. 1919 109 III 2).
RESEARCH Anmerkungen zur Adelsführung in Italien (2) Anmerkungen zur Adelsführung in Italien Der Kassationshof in Rom hat am 2. Oktober 1952 ein Urteil gefällt, das für die Adelsführung in Italien von entscheidender Bedeutung ist. Ein Salvotore R. war wegen verschiedener Delikte, darunter auch wegen widerrechtlicher Führung eines Adelstitels angeklagt und zu einer Kerkerstrafe verurteilt worden. Der Kassationshof hob das Urteil mit der Begründung als nichtig auf, dass in Italien die Verleihung des Adels abgeschafft ist; damit hat der Adel auch seine Eigenschaft als Auszeichnung oder Vorrecht verloren. Die Führung von Adelstiteln sei aber, so urteilt das italienische höchste Gericht, wie die Führung von Namen zu beurteilen. Ob hiebei dem richtigen Namen irgendwelche Zusätze (""von"", Baron, Marquis, Conte, usw.) vorangestellt werden, sei bedeutungslos. Aber selbst, wenn solche Zusätze widerrechtlich verwendet werden, sei dies nicht strafbar, da in Italien, nach Auflösung des Heroldsamtes (Regia Consulta Araldica), keine amtliche Stelle bestehe, die autoritativ die Rechtmäßigkeit von Adelstiteln beurteilen könne. Nur wenn eine offenbare Falschmeldung erfolgt, d. h. die Angabe eines falschen Namens auf öffentlichen Dokumenten, oder, unter der Vorspiegelung, einer alten adeligen Familie anzugehören, betrügerische Akte gesetzt werden, können gerichtliche Strafen verhängt werden.
Quelle: ZSA 3/8
RESEARCH Bildersammlung Erster Weltkrieg im OeStA https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1983083
RESEARCH Das Zeremonialappartement in der Hofburg Der Zutritt zu den einzelnen Zimmern war strengstens nach dem Rang in der höfischen Hierarchie geordnet. Hohe Adelstitel beinhalteten Vorrechte, die sich hier räumlich in der abgestuften Nähe zum ""Quell aller Macht"", dem Monarchen, realisierten. Über den Schweizerhof, den innersten und ältesten Hof der kaiserlichen Burg, gelangte man in die Trabantenstube, wo die Leibgarde postiert war. Der folgende Raum, die Ritterstube, war der öffentlichste, zugänglich für Bittsteller und Gäste, deren Zahl von der Anziehungskraft und der Bedeutung des Kaiserhofes zeugte: Zutritt hatten Diplomaten, hohe Staatsbeamte, Akademiker, Offiziere, Personen von einfachem Adel sowie adelige Fremde. Wer nicht weiter durfte, musste warten, bis der Monarch die inneren Gemächer verließ. Bei dieser Gelegenheit konnte man Bittschriften übergeben, oder gar hoffen, vom Kaiser angesprochen zu werden. Eine besondere Gnade war es, von seiner Majestät die Hand zum Kuss gereicht zu bekommen. Über einen Pufferraum, die Erste Antecamera (Vorzimmer), gelangte man in die Zweite oder Große Antecamera, die dank ihrer stattlichen Ausmaße Schauplatz festlicher Anlässe war, zu denen der hoffähige Hochadel und die hohe Geistlichkeit zugelassen wurden. Noch höher im Rang stand die anschließende Geheime Ratsstube, die neben den kaiserlichen Geheimen Räten und den obersten Hofwürdenträgern nur regierenden Fürsten, Kardinälen und Gesandten königlicher Häuser vorbehalten war. Die innersten Gemächer, das Allerheiligste des Habsburgerreiches sozusagen, wurde von der Retirade (wörtlich Rückzugsort), wo höchsten Gästen die Gnade eines persönlichen Gespräches mit dem Monarchen zuteil wurde, und dem Gemeinsamen Schlafzimmer des Kaiserpaares dominiert. Dieser überaus kostbar ausgestattete Raum wurde am Wiener Hof, anders als am französischen Hof, nicht für öffentliche Zeremonien verwendet. Bis Maria Theresia war dieses Appartement die tatsächliche Wohnung des Kaiserpaares. Erst Joseph II. brach mit dieser Tradition. Nun bevorzugte man Privatappartements in anderen Teilen der Burg. Das Zeremonialappartement stand als höchstrangige Raumfolge der Hofburg jedoch für repräsentative Anlässe weiterhin in Verwendung. Nach 1918 zunächst museal zugänglich, werden die Räume heute als Präsidentschaftskanzlei bzw. als Konferenzzentrum genutzt.
Quelle: Martin Mutschlechner
RESEARCH Definition HOHER ADEL

Definition HOHER ADEL Durch eine Entscheidung des Ministeriums für Inneres vom 5. März 1877 zählten zum hohen Adel der Fürsten-, Grafen- und auch der Freiherrenstand, was mit dieser Entscheidung zum ersten Mal formell und rechtlich festgesetzt wurde. Quellen: Reinhard Binder-Krieglstein, Österreichisches Adelsrecht. 1868—1918/19, Frankfurt am Main 2000, 28 Hannes Stekl, Adel und Bürgertum in der Habsburgermonarchie 18. bis 20. Jahrhundert, Sozial- und wirtschaftshistorische Studien 31, Wien 2004, 146.

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Definition HOCHADEL Zum Hochadel zählten jene Familien, die mit Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 reichsunmittelbare Territorien besaßen und mediatisiert wurden. Folglich waren es ausschließlich souveräne Familien mit herzoglichen, fürstlichen oder gräflichen Adelsprädikaten. Auf dem Gebiet des heutigen Österreichs gab es keine reichsunmittelbaren Territorien, daher zählten alle fürstlichen und gräflichen Familien zum Hochadel.

Quelle: Eckart Conze (Hg.), Kleines Lexikon des Adels. Titel, Throne, Traditionen, München 2005, 115.

RESEARCH Der feine Unterschied: Hofball und Ball bei Hof

Zum Hofball wurden an die 2000 Gäste erwartet: neben der eigentlichen Hofgesellschaft (d. h. der hoffähige Adel samt Hofwürdenträgern) konnten auch hohe Repräsentanten von Politik und Kirche sowie die aktiven Offiziere der Wiener Garnison teilnehmen: Es galt ""Erweiterter Hofzutritt"", was eine gewisse Öffnung der sonst extrem exklusiven Hofgesellschaft darstellte. Eine persönliche Einladung durch den Kaiser erhielten nur höchste Gäste, dem Rest der Hofgesellschaft wurde das Erscheinen zum Ball per Aushang ""angesagt"". Die Festlegung des Termins wurde traditionell der Kaiserin überlassen, wobei Elisabeth dafür bekannt war, diese ihr unangenehme gesellschaftliche Verpflichtung lange vor sich herzuschieben. Der offizielle Beginn des Hofballs war um 20.00 Uhr. Um 20.30 Uhr meldete der Obersthofmeister dem Kaiser, dass die Gäste eingetroffen sind. Das Cortège formierte sich, indem um die kaiserliche Familie die höchsten Hofwürdenträger nach Rang geordnet Aufstellung nahmen. Nach der Begrüßung des diplomatischen Corps, die bis zu einer Stunde in Anspruch nahm, begann um ca. 21.30 Uhr der Einzug der kaiserlichen Familie. Nun erst setzte das Hofballorchester zu spielen ein. Bezeichnenderweise war das Tanzen bei diesem Ball eher nebensächlich, schon allein weil es ob des großen Andranges dafür viel zu wenig Platz gab. Der gesellschaftliche Effekt stand im Mittelpunkt: Der Höhepunkt des Abends war die Abhaltung des Cercles. Es ging darum, mit den Majestäten einige Worte zu wechseln, wobei die Konversation mit Kaiserin Elisabeth, die ja der höfischen Öffentlichkeit sehr reserviert gegenüberstand, nach Augenzeugenberichten etwas schleppend verlief. Doch erst nachdem junge adelige Damen, die sogenannten ""Komtessen"", der Kaiserin vorgestellt wurden, waren sie in die Gesellschaft eingeführt. Eine besondere Ehre für höchste Damen war es, zum Tee mit der Kaiserin geladen zu werden, während für den Rest der Ballgäste das Buffet eröffnet wurde. Spätestens um Mitternacht wurde der Hofball beendet, das Kaiserpaar zog sich zurück, was für die Gäste das Zeichen zum Aufbruch war. Als Abschiedsgeschenk erhielten die Besucher die berühmten Hofbonbonnieren, die als ein beliebtes Souvenir galten, das daheim stolz präsentiert wurde.Zwei Wochen danach fand dann der ""Ball bei Hof"" statt: Hier war die Crème der Aristokratie unter sich, denn hier waren nur Mitglieder der hoffähigen Gesellschaft zugelassen, die persönlich eingeladen wurden. Dementsprechend intimer und nobler war der Rahmen: für die maximal 700 Gäste wurde kein Buffet, sondern ein exquisites Souper mit Bedienung an der Tafel vorbereitet.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Der Kaiser und sein Hof

Die Habsburger der Barockzeit herrschten über eine Vielzahl von Ländern, die nur an der Spitze, eben in der Person des Monarchen vereint waren. Die einzelnen Territorien wiederum wurden durch die Großen des Landes, den Adel, bei Hof repräsentiert. Der Hofadel bildete somit eine exklusive Öffentlichkeit in der unmittelbaren Umgebung des Herrschers. Die Zugehörigkeit zur höfischen Gesellschaft und die daraus resultierende Nähe zum Monarchen wurden als Auszeichnung verstanden. Es galt daher den Zugang zum Monarchen so restriktiv wie möglich zu gestalten. Eine diffizile Rangfolge wurde geschaffen, um augenscheinlich zu machen, wer auf welcher Stufe der Hierarchie stand. Jeder Rang bedingte entsprechende Kleidung, Verhalten, Lebensstil. Es herrschten klare Regeln, wer wo wann wohin zugelassen wurde. Der Adel konkurrierte um die Gunst des Monarchen, denn das Ausmaß der Zutrittsrechte zum Herrscher als Quell der Macht galt als Gradmesser der Stellung bei Hofe und eben auch im Land. Zu den Grundfunktionen des Hofes zählten neben der Versorgung der fürstlichen Familie und der Unterstützung des Fürsten bei der Ausübung der Regierungsgeschäfte vor allem die Repräsentation. Feste boten eine besondere Möglichkeit, das ideologische Konzept der Dynastie künstlerisch überhöht nach Außen zu projizieren: hier sollte die breite Masse beeindruckt werden, öffentliche Plätze, ja die ganze Stadt wurden zur Bühne. Durch publizistische Verbreitung sollten ausländische Mächte und die Nachwelt durch den dabei getriebenen Aufwand von der Vitalität des Staates und der Dynastie überzeugt werden. Von besonderer Bedeutung war die angemessene Darstellung der Würde und des Ansehens des Hauses. Dies geschah mit schier unglaublichem Prunk: Was sich modernen Betrachtern als sinnlose Verschwendung darstellt, war für den Hof Selbstzweck. Der Monarch musste durch Prachtentfaltung seine hervorragende Stellung im Gefüge der Macht sichtbar werden lassen. Ein weiterer Wesenszug des Hofes war die fehlende Trennung zwischen privatem und öffentlichem Bereich. Die Grenzen waren fließend, alles war mehr oder weniger öffentlich, auch banale Dinge des Alltags wurden einer strengen Choreographie unterworfen. Der Kaiser hatte kein Privatleben — der Monarch schläft, isst, betet, feiert, lebt und stirbt unter den Augen des Hofes.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Der letzte Akt — Feierlich zu Grabe getragen

""Es wird ein so schönes Fest, dass ich am liebsten hinter meinem eigenen Sarg einhergehen möcht ..."" schwärmte schon Karl VI. von den Begräbnisfeierlichkeiten seiner Familie. Tatsächlich war die Beisetzung eine prunkvolle Zeremonie, deren Reiz sich erst erschließt, wenn man seine Bedeutung hinterfragt. Das Ableben eines Habsburgers und gar eines herrschenden Familienmitgliedes war ein geradezu festlicher Akt. Wie das Leben am Hofe, so folgte auch das Sterben einem strengen Regelwerk. Oft mag uns die sklavische Befolgung bestimmter Zeremonien heute sinnentleert scheinen; doch gilt es, für die Rituale um Tod und Begräbnis, ebenso wie für den streng reglementierten Alltag und das Abhalten anderer Feste bei Hofe, die soziale und politische Bedeutung der Abläufe zu beachten. Mit den Handlungen beim Sterben und zu Grabe Tragen eines Monarchen demonstriert das Herrscherhaus Frömmigkeit, veranschaulicht die für das gesellschaftliche Leben bedeutsame Rangordnung und stärkt dadurch die Position der herrschenden Familie. Nun ist der Tod selbst für Monarchen schwerer zu planen als Hochzeiten oder Krönungszeremonien. Nach Möglichkeit versammelten sich im voraussehbaren Todesfall die Familie und insbesondere sein Nachfolger am Sterbebett des Monarchen, ebenso geistlicher Beistand und hohe Würdenträger des Hofes. Diese Personen beobachteten das Ableben des Monarchen gemäß dem Zeremoniell, um zu bezeugen, dass es tatsächlich der Regent war, der hier starb und sein Tod ein natürlicher war. Zunächst wurde der Leichnam danach in der Hofburgkapelle aufgebahrt und von dort im Rahmen einer feierlichen Leichenprozession zum Kirchentor des Kapuzinerklosters geführt, wo der Kustos den Trauerzug in die mit schwarzem Stoff ausgeschlagene Kirche geleitete. Nach der Messe trugen Kapuzinermönche im Fackelschein den Sarg in die Kaisergruft, wo dieser geöffnet wurde, damit man sich an Ort und Stelle von der Identität des Toten überzeugen konnte. Einige Wochen später erfolgte die Einbettung des Holzsarges in den Sarkophag und dessen Verschluss.

Quelle: Sonja Schmöckel

RESEARCH Die "Erste Gesellschaft" — der gesellschaftliche Umgang der Aristokratie

Der Großteil des gesellschaftlichen Lebens der Kaiserstadt fand im Winter und Frühjahr statt, die erste Jahreshälfte galt als die gesellschaftliche Saison. Sommer und Herbst verbrachte man auf seinen über die gesamte Monarchie verstreuten Landgütern. Der Grund dafür lag in der historischen Verankerung des Adels mit seinem Landbesitz, der nicht nur die materielle Grundlage des Reichtums bildete, sondern auch für das adelige Selbstverständnis ausschlaggebend war. Der alljährliche Aufenthalt in Wien bildete den Höhepunkt der sozialen Interaktion innerhalb der Adelsgesellschaft. Ein Reigen von gegenseitigen Besuchen, Empfängen und Einladungen entspann sich. Es galt, den gesellschaftlichen Pflichten nachzukommen, sich abends in der Oper, bei Soireen und Empfängen zu zeigen und tagsüber Freunde und Verwandte zu besuchen. Es war dies die beste Gelegenheit, soziale Netzwerke zu knüpfen, da nun alle StandesgenossInnen in der Residenzstadt anwesend waren. Eine der wichtigsten Konstanten des Gesellschaftslebens war die Institution des aristokratischen Salons, den zu frequentieren fixer Bestandteil des adeligen Tagesprogramms war. Führende Damen der Gesellschaft öffneten zu festgesetzten Zeiten ihre Salons, wo Mitglieder der Aristokratie ohne explizite Einladung erscheinen konnten und die so zu einem Treffpunkt der Angehörigen derselben Rangstufe wurden. Man traf sich, um Neuigkeiten des politischen und kulturellen Lebens der Residenzstadt auszutauschen, aber auch um den neuesten Klatsch und Tratsch zu erfahren. Dieses Ritual der gegenseitigen Besuche unter seinesgleichen bildete den Kitt für den Zusammenhalt der ""Crème de la Crème"" der Gesellschaft. Der Fasching war die Zeit des Amusements jeglicher Art. Neben den öffentlichen Tanzfesten, an denen die gesamte elegante Welt von Wien teilnehmen konnte, gab es noch die exklusiveren Hausbälle, zu denen die führenden Adelsfamilien in ihre Stadtpalais luden. Hierzu konnte man keine Ballkarten käuflich erwerben, nur Gäste, die über eine persönliche Einladung verfügten, fanden hier Zutritt — und der altösterreichische Adel legte auch hier höchsten Wert auf gesellschaftliche Exklusivität. Wer jedoch zu den Auserwählten zählte, dem eröffnete sich eine Welt gediegener Eleganz und erlesenen Geschmacks, denn die Adelshäuser versuchten sich durch glanzvolle Prachtentfaltung gegenseitig zu überbieten. Die sich nur auf wenige Monate pro Jahr erstreckende gesellschaftliche Saison war für alle TeilnehmerInnen aufwändig und anstrengend, psychisch wie materiell. Es wurde ein enormer Aufwand getrieben, denn jede hochrangige Familie gab einen Ball, sodass in der Faschingszeit oft zwei bis drei Bälle pro Woche besucht wurden. Angesichts der hohen Ansprüche der Wiener Adelsgesellschaft an eine angemessene Erscheinung, galt es vor allem für die Damen, die Konkurrenz mit ständig neuen Kreationen der Schneiderkunst zu übertrumpfen. Das Wiener Luxuswarengewerbe konnte sich alljährlich über enorme Umsätze freuen.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Die Erbhuldigung

Es entstand dabei eine Art wechselseitiges Abkommen zwischen dem Herrscher und dem Land, das durch die Stände als den Vertretern der politischen und sozialen Führungsschichten repräsentiert wurde. Die Stände huldigten dem neuen Landesherrn und legten den Treueid ab, der Herrscher wiederum bestätigte im Gegenzug die alten Privilegien und Rechte des Landes und der Stände. Da die Herrschaft in den österreichischen Erbländern — darunter verstand man neben dem eigentlichen österreichischen Ländern ober und unter der Enns (= Ober- und Niederösterreich mit Wien) auch die Steiermark, Kärnten, Krain, Görz, Tirol und die Vorlande sowie seit 1815 auch Salzburg —, wie der Name schon sagt, im Haus Habsburg erblich war, waren die Habsburger hier auch ohne Erbhuldigung rechtmäßige Herrscher. So verzichtete bezeichnenderweise Joseph II. als Ausdruck seiner zentralstaatlichen Reformbestrebungen auf diesen formellen Akt und gab damit seiner Ablehnung des föderalistischen ständischen Systems Ausdruck. Die Erbhuldigung war also nur eine rituelle Zeremonie, bei der sich das Land als Personenverband präsentierte, was jedoch für das Landesbewusstsein der einzelnen Länder wichtig war. Die Erbhuldigung der niederösterreichischen Stände, die das Kernland habsburgischer Macht repräsentierten, war die bedeutendste. Fast alle Herrscher unterzogen sich dieser Zeremonie, zuletzt Ferdinand I. im Jahre 1835. Der Erzherzogshut als die ""Krone"" des Erzherzogtums Österreich unter der Enns (= Niederösterreich) war dabei das wichtigste Requisit, das im Stift Klosterneuburg bei Wien aufbewahrt wurde. Für die Erbhuldigung wurde die Insignie eigens mit einer Galasänfte nach Wien gebracht. Die Erbhuldigung selbst begann mit dem Huldigungszug durch die Stadt, wo der Öffentlichkeit die hierarchische Ordnung der Stände durch die Aufstellung im Festzug sichtbar gemacht wurde. Den Ehrenrang hatten die Prälaten, die Vorsteher der großen Stifte und Klöster, inne. Der einflussreichste Stand war der Herrenstand, dem die führenden, im Land begüterten Adelsfamilien angehörten. Von geringerer Bedeutung waren der dem Ritterstand angehörende niedere Adel und die Vertreter der landesfürstlichen Städte und Märkte. Im Zentrum des Zuges stand der Landesfürst, dem der Erzherzogshut vorangetragen wurde. Begleitet wurde der Herrscher von den Erbland-Würdenträgern, Mitgliedern alteingesessener Adelsfamilien, die während der Zeremonie rituelle Funktionen ausführten, die den Dienst an Herrscher und Land symbolisierten. Der Weg führte zunächst in den Stephansdom, wo ein Hochamt zelebriert wurde, und von dort weiter in die Hofburg, wo in der Ritterstube des Zeremonialappartements die eigentliche Huldigung mit der Leistung des Treueides stattfand. Danach folgten ein Dankgottesdienst in der Hofburgkapelle sowie eine feierliche Hoftafel, wobei der Erzherzogshut als Symbol der Herrscherwürde auf einer eigenen Tafel neben dem Landesfürsten platziert wurde.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Die Öffentliche Tafel — ein Augenschmaus für die Menge

Die Tafeln und Bankette sollten den Betrachtern Glanz und Macht des Kaiserhofes vor Augen führen und folgten einer klaren Dramaturgie. Der Kaiser betrat mit seinem Gefolge unter Fanfarenklang den Saal mit der festlich gedeckten Tafel. Das Auftragen der einzelnen Gänge wurde mit einem Paukenschlag eingeleitet, während des Speisens erklang Tafelmusik. Bei den aufgetragenen Speisen handelte es sich zum Großteil um Schaugerichte, die durch ihre aufwändige Dekoration die Pracht der aus kostbaren Materialien gearbeiteten Tafelservice erhöhen sollten und gar nicht zum Verzehr gedacht waren. Tafelaufsätze unterstrichen mit ihren allegorischen Anspielungen die Glorie der Majestät des Monarchen. Der Kaiser saß unter einem Thronhimmel, die weiteren Teilnehmer waren gemäß einer diffizilen Sitzordnung dem Rang entsprechend platziert. Meistens speisten die Mitglieder der kaiserlichen Familie allein, wenn weitere hohe Gäste zur Tafel geladen waren, wurden diese zumeist an separaten Tischen bedient, die auf verschieden hohe Podesten standen: Die Zahl der Stufen, die zu den jeweiligen Tischen führte, war ein deutlicher Gradmesser der Stellung in der Hierarchie. Ebenso wurden Unterschiede im Rang durch feinste Abstufungen der Sitzgelegenheiten symbolisiert: Ob der Stuhl gepolstert war oder ob er über eine Lehne verfügte, sagte viel aus. Die Bedienung erfolgte bei den öffentlichen Tafeln nicht durch gewöhnliche Dienstboten, sondern durch das adelige Gefolge des Hofes. Die Leitung oblag dem Oberststabelmeister, der den Ablauf gemäß den Vorgaben des Zeremoniells zu dirigieren hatte, denn jeder Handgriff und jeder Schritt waren genau vorgeschrieben. Bestimmte Adelige waren als Truchsessen mit dem zeremoniellen Auftragen der Speisen beschäftigt. Die Fürschneider zelebrierten das kunstvolle Tranchieren des Fleisches, während der Mundschenk sich um das Servieren der Getränke kümmern musste. Die kaiserlichen Kämmerer, deren Rang eine besondere Nähe zum Kaiser erlaubte, prüften als Vorkoster die Qualität der Gerichte und bedienten den Kaiser an der Tafel. Außerdem reichten die Kämmerer vor jedem Gang dem Kaiser Wasserbecken und Handtuch zum Händewaschen. Diese rituelle Art des Speisens hatte eine bis ins Mittelalter reichende Tradition und wurde als archaisches Ritual bis ins 19. Jahrhundert aufrecht erhalten: Franz Joseph hielt traditionsgemäß noch vier öffentliche Tafeln pro Jahr ab.

Quelle: Martin Mutschlechner/Anita Winkler"

RESEARCH Die vier Hofstäbe

Obersthofmeister, Oberstkämmerer, Oberstmarschall und Oberststallmeister waren die Vorsteher der vier Hofstäbe, also der Hauptabteilungen des Hofes. Dem Hochadel vorbehalten, waren dies die höchsten Posten, die der habsburgische Hof zu vergeben hatte. Sie symbolisierten jahrhundertelange Tradition und bildeten bei zeremoniellen Anlässen die unmittelbare Umgebung des Monarchen. Wurde man vom Kaiser auf einen dieser Posten berufen, bedeutete dies lebenslanger persönlicher Dienst bei Hof. Das Dienstverhältnis wurde erst durch Ableben des Monarchen oder des Würdenträgers beendet. Man sah dies nicht als gewöhnliches Angestelltenverhältnis, sondern als Ehrendienst am Fürsten — und wurde dennoch fürstlich bezahlt! Was waren die Vorteile: Die Obersten Hofchargen verfügten über Vorrechte bezüglich des Zutritts zum Monarchen, denn sie bildeten die Verbindung zwischen Kaiser und Hof. Zur Wahrung der Unnahbarkeit der Majestät, mit der eine persönliche Einmischung in die Abläufe der Hofverwaltung unvereinbar war, ließ der Kaiser über seine Würdenträger Befehle erteilen. An der Spitze stand der Obersthofmeister, der die oberste Aufsicht über das gesamte Hofwesen innehatte und sozusagen der Geschäftsführer der Firma Habsburg war. Er verfügte über eine enormen Aufgabenbereich: Ihm unterstand die Kanzleidirektion, das ökonomische Verwaltungszentrum des Hofes, und daran angeschlossen die so genannten Hofdienste, also die eigentliche Hofwirtschaft, die für Verköstigung und Unterbringung des Hofes sowie für Reinigung und Beheizung der Hofgebäude zu sorgen hatte. Als Chef des Hofes hatte er auch den Oberbefehl über die für die Sicherheit des Monarchen verantwortlichen Hofgarden. In sein Ressort fiel ebenso die Verwaltung des körperlichen und seelischen Heils der Habsburger, die Hofgeistlichkeit und der Ärztestab samt Hofapotheke. Im Rang an zweiter Stelle stand der Oberstkämmerer, der Vorstand der kaiserlichen Kammer, d. h. des Privatbereiches des Monarchen. Er kontrollierte den Zutritt zum Herrscher und vergab Termine für Audienzen. Außerdem gehörten in seinen Einflussbereich die kaiserlichen Sammlungen. Der Obersthofmarschall sorgte für Recht und Ordnung bei Hofe. Ursprünglich übte er tatsächlich die Gerichtsbarkeit über das Hofgesinde aus, im 19. Jahrhundert war er jedoch nur mehr für juristische Angelegenheiten innerhalb der Familie Habsburg zuständig. Besonders in der Spätzeit Franz Josephs hatte diese Abteilung einige pikante Skandale im allerhöchsten Haus zu bewältigen. Der Oberststallmeister schließlich stand über dem Hofstall, der Reitschule und der Wagenburg. Hier ging es nicht nur um Mobilität, sondern auch um Prestige: Edle Pferde und prächtige Equipagen bildeten einen Grundpfeiler aristokratischen Glanzes, weshalb diese Abteilung sehr kostspielig und personalintensiv war.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Die Wiener Hofgesellschaft

Die Wiener Hofgesellschaft war eine geschlossene Gruppe, die streng darüber wachte, wer sich zu ihr zählen durfte. Der Aufstieg in den Hierarchien folgte bestimmten Mustern. Adelige, die bei Hofe Karriere machen wollten, hatten durch ihre hohe Geburt schon einmal die erste Hürde genommen, hatten sozusagen bereits den Fuß in der Tür. Aber auch bei Hofe galt: aller Anfang ist schwer ... Am Beginn einer höfischen Karriere standen die niederen Hofehrendienste, die keinen täglichen Dienst an der Person des Kaisers vorsahen, deshalb nicht besonders einflussreich waren, aber eine Art prinzipielle Zugehörigkeit zur Hofgesellschaft darstellten. Diese manifestierte sich durch die Erlaubnis, an bestimmten religiösen oder staatspolitischen Ereignissen im Umfeld des Kaisers teilzunehmen. Hierzu gehörte zum Beispiel der Tafeldienst, wenn der Kaiser eine öffentliche Tafel abhielt. Der nächste Schritt bestand in der Erlangung der Würde eines kaiserlichen Kämmerers. Ausschließlich Mitgliedern des Hochadels vorbehalten, war dies das wichtigste Ehrenamt am Wiener Hof und das wirkungsvollste Instrument zur Bindung des Adels an den Hof. Der Titel eines Kämmerers war das Symbol der Zugehörigkeit zur aristokratischen Elite der Monarchie, der sogenannten ""Ersten Gesellschaft"". Mit der Verleihung des Kämmerertitels war die Hoffähigkeit, also die grundlegende Voraussetzung für den Zutritt bei Hof, verbunden. Die wichtigste Aufgabe der Kämmerer war es, das Cortége, d. h. das persönliche Gefolge des Herrschers bei öffentlichen Auftritten zu bilden, denn im feudalen Verständnis von Macht brauchte ein großer Herr ein großes Gefolge. Kämmerer wurden als adeliges Ehrengeleit auch zum Dienst im Gefolge der Kaiserin oder bedeutender Gäste zugeteilt. In der Regel war jedoch keine ständige Anwesenheit erforderlich, obwohl die Möglichkeit bestand, tatsächlich zur Ausübung ihres Amtes berufen zu werden. Mindestens sechs Kämmerer mussten gleichzeitig bei Hofe anwesend sein, um im Turnus den Dienst zu versehen. Die Kämmerer trugen als Zeichen ihrer Stellung einen Schlüssel, der die Zutrittsberechtigung in die Gemächer des Kaisers symbolisierte. Um die Würde des Hofes zu wahren, wurden von den Kämmerern ein dem adeligen Ehrenkodex entsprechendes moralisch tadelloses Verhalten sowie der Nachweis eines standesgemäßen Vermögens abverlangt. Wer den Anforderungen des Hofes nicht entsprach, dem konnte die Kämmererwürde auch entzogen werden. Besonders Kaiser Franz Joseph, der seine streng konservative Auffassung von aristokratischer Ehre auch von seinem adeligen Hofstaat erwartete, nützte zuweilen dieses Disziplinierungsinstrument, um das Ansehen des Hofes nach Außen zu wahren.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Ein Jahr bei Hofe — der Hofkalender

Das höfische Jahr begann mit dem Neujahrsempfang bei Hofe. Der Adel des Reiches erschien in der Hofburg, um dem Kaiser seine Reverenz zu erweisen und die Neujahrsglückwünsche an das Kaiserhaus zu überbringen. Dies geschah nach einem ausgeklügelten Ablauf, der die feinen hierarchischen Abstufungen, die das Hofleben prägten, sichtbar machte. Denn nur dem diplomatischen Corps, Mitgliedern regierender Häuser und den obersten Hofchargen war es vorbehalten, ihre Aufwartung dem Kaiser persönlich zu machen. Die Angehörigen der hoffähigen Aristokratie mussten mit dem Obersthofmeister als Stellvertreter des Kaisers vorlieb nehmen, der die Glückwünsche anschließend dem Monarchen überbrachte. Analog geschah dies bei den Damen: Die Gattinnen der Botschafter und höchsten Hofwürdenträger wurden von der Kaiserin persönlich empfangen, während die übrigen Damen der Aristokratie vor der Obersthofmeisterin, der Vorsteherin des Hofstaats der Kaiserin, zu erscheinen hatten. Mit der Neujahrscour galt die gesellschaftliche Saison als eröffnet. Es begann ein Reigen von Ballveranstaltungen, Maskenfesten und anderen Vergnügungen. Den Höhepunkt der Ballsaison, auf die sich das geschäftige Treiben zuspitzte, bildeten die beiden Bälle des Hofes. Zunächst fand der Hofball statt: Dieser war sozusagen der Staatsball der Monarchie, zu dem 2000 Gäste der Wiener Gesellschaft geladen wurden. Neben der aristokratischen Elite hatten hierzu auch Persönlichkeiten des politischen und wirtschaftlichen Lebens sowie hohe Offiziere der Armee Zutritt. Zwei Wochen danach traf sich die Erste Gesellschaft zu einer exklusiveren Veranstaltung, die nur für den hoffähigen Adel reserviert war: Der ""Ball bei Hofe"" war der absolute gesellschaftliche Höhepunkt, um den zu besuchen eine persönliche Einladung des Kaisers vonnöten war. Mit dem Aschermittwoch endeten die Tanzsaison und die lauten Vergnügungen abrupt. Während der Fastenzeit wurden keine Tanzveranstaltungen gegeben, nur Konzerte und Soireen waren erlaubt. Es begann der Reigen geistlicher Festtage, die ebenfalls wichtiger Bestandteil des höfischen Gesellschaftslebens waren. Den Abschluss der gesellschaftlichen Saison in Wien bildete die Fronleichnamsprozession, durch die die traditionell sehr enge Verbindung zwischen Thron und Altar augenscheinlich demonstriert wurde, und bei der die Hofgesellschaft sich noch einmal nach Rang und Namen geordnet als Gesamtheit präsentierte. Im Sommer verließ der Großteil des Wiener Adels die Stadt und begab sich auf die Landgüter. Es war dies die Zeit der Sommersejours, die der Erholung und der Verfolgung eigener Interessen dienten, unterbrochen von Besuchen auf den Landsitzen benachbarter Adelsfamilien. Der Herbst stand im Zeichen der Jagd, die vom Adel traditionell als feudales Vorrecht beansprucht und als standesgemäßer Sport gesehen wurde. Familien, die über entsprechenden Waldbesitz verfügten, luden zu großen Jagdpartien, bei denen das Zusammengehörigkeitsgefühl des Adels gestärkt wurde. Bald nach Weihnachten kehrte dann wieder Leben in die Wiener Stadthäuser des Adels ein und der Reigen der gesellschaftlichen Veranstaltungen begann aufs Neue.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Eine allzu geschlossene Gesellschaft

Diese führenden Familien des Reiches waren eine in sich geschlossene Gruppe mit starkem Hang zur sozialen Abgrenzung, was auch den Vorteil hatte, dass der Zugang zu lukrativen und einflussreichen Posten bei Hof auf wenige Familien limitiert war. Es bildete sich somit eine Art hochadelige Oligarchie, die viel Wert auf die Betonung ihrer exklusiven Herkunft legte. Eine strenge Hierarchie prägte die österreichische Adelsgesellschaft. Im Kern ging es um die Ordnung der Rangfolge, ein diffiziles Problem, das eine genaue Kenntnis der Geschichte der Familien und ihrer Privilegien voraussetzte. Zu entscheiden, wer vor wem steht, sitzt, geht etc. klingt für heutige Verhältnisse relativ einfach. Bei Hofe realisierte sich dadurch aber das ""soziale Kapital"" des Aristokraten. In der Rangfolge von Personen spiegelten sich Jahrhunderte wider, in denen über mehrere Generationen hinweg adelige Ehre angehäuft wurde. Prinzipiell unterschied man zwischen verschiedenen Adelsrängen wie Fürst, Graf, Baron etc., innerhalb derer wiederum der Zeitpunkt der Erlangung des jeweiligen Grades ausschlaggebend für die Stellung bei Hof war. Was heute oft als sinnentleerte Standesdünkel und unfreiwillig komische Titelsucht erscheint, war damals essentiell für das adelige Selbstverständnis.Während die adelige Rangfolge die Vergangenheit verkörperte, sollte durch die sorgfältige Auswahl der Heiratspartner die Zukunft des adeligen Hauses gesichert werden. Die habsburgische Hocharistokratie war mehrfach mit einander verwandt und verschwägert. Neben dem primären Ziel des biologischen Fortbestehens der Familie galt es doch auch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung der hohen Stellung zu setzen. Dank dieses Netzwerkes konnte die in sich geschlossene Hocharistokratie als ""Erste Gesellschaft"" der habsburgischen Monarchie nicht nur ihre gesellschaftlichen und ökonomischen Privilegien, sondern auch ihre weitreichenden politischen Einflussmöglichkeiten bis 1918 erhalten.Die besondere Wichtigkeit der hochadeligen Abstammung erklärt die oft kritisierte Selbstbezogenheit der aristokratischen Eliten Österreichs, die zu einem Markenzeichen des konservativen Wiener Hofes wurde, der als elitärster Europas galt. Man blieb unter sich und war exklusiv im wahrsten Wortsinn — nämlich ausschließend: bürgerliche Industrielle, Gelehrte, selbst geadelte Aufsteiger waren von den höchsten Kreisen ausgeschlossen, es herrschte eine strenge Trennung zwischen erster (= hocharistokratischer) und zweiter (= großbürgerlicher bzw. neuadeliger) Gesellschaft im sozialen Umgang. Die Kehrseite davon war eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem Anspruch des Adels auf die Führungsrolle in der allgemeinen Gesellschaftsentwicklung und den tatsächlichen Möglichkeiten, als im 19. Jahrhundert außerhalb des Hofes das Bürgertum längst die Initiative übernommen hatte.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Eine Frage der Ehre — die Botschafteraudienz

Das Hofzeremoniell sah für diesen staatstragenden Akt eine genau geregelte Abfolge von gegenseitigen Ehrerweisungen vor. Traditioneller Schauplatz war die ranghöchste Raumfolge der Hofburg, das Zeremonialappartement im Leopoldinischen Trakt, das mit seiner prunkvollen Ausstattung die angemessene Bühne bot. Der Botschafter wurde von einem kaiserlichen Kämmerer im sechsspännigen Hofgalawagen von seiner Residenz abgeholt. Als Zeichen der besonderen Ehrerbietung durfte der Wagen bis in den innersten Hof der Burg, in den Schweizerhof, vorfahren. Über die Botschafterstiege, die von diesem Zeremoniell bis heute den Namen trägt, wurde der hohe Gast durch ein Ehrenspalier der kaiserlichen Garden in den ersten Saal, die sogenannte Trabantenstube, geleitet. Zwei kaiserliche Kammerdiener führten den Botschafter nun in die Erste Antecamera, wo der Oberstzeremonienmeister wartete. Dieser führte den Botschafter nun durch weitere, in ihrer Wertigkeit sich steigernde Räume direkt in die Geheime Ratstube. Hier nun schritt der Oberstkämmerer, der traditionellerweise den Zutritt in den Privatbereich des Monarchen kontrollierte, dem Gast genau bis zur Mitte des Raumes entgegen. Nach der ehrenvollen Begrüßung ging der Oberstkämmerer, um die Ankunft des Gesandten zu melden, zunächst allein in den folgenden ranghöchsten Raum, ins Audienzzimmer, wo der Kaiser wartete. Ein kaiserlicher Kammerdiener öffnete nun auf ein Zeichen hin beide Flügel der Türe, und der Botschafter trat mit einer dreimaligen Verbeugung vor den Kaiser. Nun folgte der zentrale Moment der Audienz: die Übergabe des Beglaubigungsschreibens an den Kaiser. Ob der Kaiser persönlich oder nur der Oberstkämmerer das Schriftstück entgegennahm, war ein vielsagender Ausdruck des Vertrauens gegenüber dem Staat, den der Botschafter vertrat. Danach wurde dem Kaiser das Botschaftspersonal vorgestellt. Der Botschafter ging rückwärts schreitend (da es streng verboten war, dem Kaiser den Rücken zu zeigen) zur Türe, klopfte, worauf sich — man beachte den feinen Unterschied — nur ein Türflügel öffnete, durch den nun die Botschaftsangehörigen eingelassen wurden. Die Audienz endete mit einer dreifachen tiefen Verbeugung der Gesandtschaft vor dem Kaiser. Nun verließ der Botschafter samt Gefolge das Audienzzimmer in umgekehrter Reihenfolge der Ankunft und wurde wiederum von denselben Würdenträgern von Saal zu Saal zurück zu seiner Kutsche geleitet.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Erzherzogin von Österreich

Jede Erzherzogin von Österreich, die sich verheiratet, auch wenn sie wieder in das Erzhaus Österreich zurück heiratet, also eine Verwandtenehe eingeht, muss die Renuntiation (Verzichtsleistung) mündlich und schriftlich vor Zeugen ablegen. Das hängt mit der in Mitteleuropa (den aus dem ""Heiligen Römischen Reiche"" hervorgegangenen Ländern) seit eh und je allein gültigen salischen Thronfolgerordnung zusammen, berührt aber nicht den Titel der als ""kaiserliche Prinzessin und Erzherzogin von Österreich"" etc. geborenen Frau. Auch Erzherzogin Marie Valerie z. B. musste, als sie ihren Vetter Erzherzog Franz Salvator heiratete, den Renuntiationseid leisten.

Quelle: ZSA 5/241

RESEARCH Fürstentitel der Bischöfe

Fürstentitel der Bischöfe Eine apostolische Konstitution aus 1644 verbot den Kardinälen die Führung von Adelsattributen in ihren Wappen. Dasselbe bestimmte das Dekret der Konsistorialkongregation vom 15.1.1915 für alle (Erz-) Bischöfe, sofern diese Auszeichnungen nicht mit dem Bischofssitz verbunden waren. Ein neues Dekret vom 16.7.1951 verbietet nun auch die Führung von Adelstiteln und der darauf hinweisenden Teile im Wappen, die bisher mit dem Bischofssitz verbunden waren. Da der Wiener Erzbischof Kardinal PIFFL den 1631 verliehenen Fürstentitel 1919 zurückgelegt hat, sind von dem neuen Verbot in Österreich der Erzbischof von Salzburg und die Bischöfe von Gurk und Seckau betroffen.

Quelle: ZSA 2/188

RESEARCH Historisches Adelsrecht als Grundlage für heute Übertrag aus dem alten Forum (AustroAristo.com): FROE: Der beigefügte Aufsatz Baron Huenes ""Das historische Adelsrecht als Grundlage für den Adel heute"" ist hervorragend recherchiert und ausgesprochen lesenswert. Siehe Anhang!
RESEARCH Judikatur zum namensrechtlichen Teil des AdelsaufhebungsG

Festschrift für Franz Merli Rudolf MÜLLER: ""Die Geister, die man rief ..."" - Gedanken über die Judikaturentwicklung zum namensrechtlichen Teil des AdelsaufhebungsG. A. Es war einmal eine Prinzessin ... B. Der Verfassungsgerichtshof pflügt das Adelsfeld neu I. Weder Prinz noch Prinzessin zulässig II. Der Bruch mit der bisherigen Verwaltungspraxis III. ""Von"" und der Anschein adeliger Vorrechte IV. Kurskorrektur in der Rechtssprechung des VfGH C. Adelsaufhebungsgesetz und Art. 8 EMRK D. Die Künsberg Sarre-Entscheidung des EGMR E. AdelsaufhegungsG und Künsberg Sarre F. Schlussbemerkung

Download Artikel: https://www.coresno.com/images/pdf/Mueller-Judikatur-VfGH-AdelsaufhebungsG.pdf

RESEARCH Kaiserliche Auszeiten: Habsburgische Jagdleidenschaft

Die Jagd war nicht nur ein exklusives Standesprivileg des Adels und landesfürstliches Vorrecht, sondern auch eine persönliche Vorliebe vieler Habsburger. Die Jagd war ein adeliger Sport zur körperlichen Ertüchtigung und ein Training im Umgang mit Waffen. Außerdem bot sie Gelegenheit zu einer kurzfristigen Flucht aus der bleiernen Schwere der Repräsentationspflichten. Die habsburgische Jagdlust hinterließ Spuren in und um Wien. Dass Reste der Aulandschaft entlang der Donau sowie das Naturreservat des Wienerwaldes bis zum heutigen Tag in unmittelbarer Nähe zur Großstadt Wien erhalten blieben, ist der Jagdleidenschaft der Habsburger zu verdanken. Auch der Prater hat seinen Ursprung als Jagdpark: Die erste regulierende Maßnahme in der Wildnis des Praters nahm Ferdinand I. vor, als er eine Schneise durch die Aulandschaft legen und mit Kastanienbäumen besetzen ließ — die Prater Hauptallee, die berühmteste Allee Wiens, war geboren. Der enorme Wildreichtum in der Wiener Umgebung war angeblich sogar der Grund, warum die Dynastie letztendlich Wien den Vorzug vor Prag gab ... Unter Kaiser Karl VI. erlebte die Jagdkultur am Wiener Hof ihren Höhepunkt. Mitunter konnte die Jagdleidenschaft des Kaisers aber nicht nur für das Wild gefährlich werden: Auf Grund seiner Sehschwäche erschoss der Kaiser irrtümlich eine hohen Hofwürdenträger, den Fürsten Schwarzenberg. Die Terminplanung des Hofes musste sich nach dem kaiserlichen Jagdkalender richten: Im Winter widmete sich Karl der Sauhatz im Wienerwald, im zeitigen Frühjahr ging es zur Jagd auf Kaninchen oder zur Fuchshatz in den Prater. Später zog der Hof nach Laxenburg zur Reiherbeize. Im Hochsommer fanden große Hirschjagden in den Donauauen statt, im September wurde zur Fasan- und Hasenjagd in den weiten Ebenen um Wien geblasen. Die Auswirkungen der exzessiven adeligen Jagdlust musste die bäuerliche Bevölkerung in Form von Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen ertragen. Weiters waren die Untertanen bei den aufwändigen Jagdpartien des Adels zu unentgeltlichen Hilfsdiensten, zur verhassten Jagdrobot, verpflichtet. Die Folge waren Wilderei und Aufstände aus Hunger, aber auch aus Hass auf die adeligen Herren, die das Recht zu jagen allein für sich beanspruchten, während die Bevölkerung seit jeher der Meinung war, der Wald gehöre allen. Im Rahmen der Reformen unter Maria Theresia und Joseph II. wurden daher auch Beschränkungen der Jagdrechte des Adels zum Schutz der Bauern eingeführt. Kaiser Joseph ging mit gutem Beispiel voran und ließ den Lainzer Tiergarten mit einer Mauer einfrieden um Wildschäden zu verringern. Im 19. Jahrhundert erfuhr die Jagd durch den neuen Zugang zur Natur neue Impulse, ""Naturempfinden"" stand nun im Vordergrund. Außerdem rückten dank der Eisenbahn nun die Alpen in greifbare Nähe. So bevorzugte Franz Joseph, ebenfalls ein passionierter Jäger aus dem Hause Habsburg, das Salzkammergut als Jagdrevier.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Gelegenheitsfunde | Schreibern zu Schwanenhausen

SCHREIBER von SCHREIBERN zu SCHWANENHAUSEN Gelten als erloschen; lt. HEFNER - Stammbuch des blühenden und abgestorbenen Adels in Deutschland, Band 3 (M-Spaun), 349. Schreibern zu Schwanenhausen. Der oberösterreichischer Hofkammer-Registrator Anton Ferdinand SCHREIBER wurde Wien 20. IX. 1735 geadelt. Quellen: MvM, Erg. 444 | v. Hellbach Adels-Lexikon |  Kneschke Adelslexikon Bd. 8, 338  | FrSG Literatur: MBA 7 (1911-1916), 24, 33 | Tiroler Anzeiger vom 27.5.1933, Nr. 122 | Pfaundler | GHdA-Adelslexikon Archive: Die Biographisch-Genealogische Sammlung des Archivs der Stadt Wien. Karton Granichstaedten-Czerva | Adelsarchiv Wien. Provinzial-Handbuch von Tirol und Vorarlberg 1847, S. 51. Schreibern zu Schwanenhausen, Georg. Direktor Expedit (in der k. k. Hofburg), obere Innbruckenstr. 39. K. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Hof- und Staats-Handbuch des Kaiserthumes Österreich 1856, 2. Teil Schreibern zu Schwanenhausen, Alois v., S. 432 - Statthalterei. Hilfs-Ämter Officiale. Obere Innbrückenstr. 379 Schreibern zu Schwanenhausen, Anton v., S. 435 - Gemischte Bezirks-Ämter. Telfs.

Actuar Web-Vereise: Tiroler Wappen: https://wappen.tiroler-landesmuseen.at/index34a.php?wappen_id=25748&drawer=Sche-St

Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 8. 1911: https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Ricerca?filterF_type=&query=schwanenhausen

RESEARCH Kein Adelsverlust wegen Nichtzahlung der Taxen Folgenden Artikel stelle ich zur Diskussion. GRANICHSTAEDTEN-CZERVA Rudolf - Kein Adelsverlust wegen Nichtzahlung der Taxen. Ein adelsrechtliches Problem, in: ZSA 6/159. Mit der Verleihung des Adelsstandes (erste Verleihung: 30.9.1360), eines Wappens und mit der Ausfertigung des Adelsdiploms war seit jeher die Einhebung von Taxen verbunden. Sie bildeten eine Einnahmequelle für die Hofkammer. Der Vorgang bei einer Nobilitierung war der, dass auf Grund eines Antrages eines Ministers der Herrscher das ihm vorgelegte Diplom-Konzept mit den Worten unterschrieb: ""Ich genehmige diesen Antrag"". Mit dieser Unterschrift auf dem Konzept war, konstitutiv, die Standeserhebung des Bewerbers für alle Zeiten vollzogen. Die bisherige Meinung, erst die Bezahlung der Taxen und die Ausfertigung des Diplomes mit Wappenbeschreibung mache die Adelung rechtswirksam, ist, meines Erachtens, rechtsirrig. Die Taxzahlung und die Diplomsausfertigung waren nur Akzessorien, d. h. zur Entscheidung des Herrschers hinzutretende Verwaltungsakte. Die Nichtzahlung der Taxen hob jedoch die Entscheidung des Landesfürsten niemals auf. Aus den Akten des Wiener Adelsarchivs ergibt sich, dass z. B. die Kaiserin Maria Theresia, wenn ein Geadelter nicht in der Lage war, die damals relativ hohen Taxen zu bezahlen, auf das Gnadengesuch eigenhändig schrieb: ""Ihm sind die Taxen zu donieren"", (schenken) oder ""Soll ein Drittel zahlen"". Die Folgen der Nichtzahlung von Taxen für die Verleihung von Adelsgraden, Titeln und Orden waren Maßnahmen der Verwaltungsbehörden (Ministerium des Innern), wie Exekutionen, Untersagung der Führung des Adels, usw. Die ""Allerhöchste Entschließung"" blieb aber hiebei immer unberührt. Es ist uns kein Fall bekannt, dass der Herrscher seine Entscheidung zurückgezogen oder für ungültig erklärt hätte. Allerdings stand es dem Neugeadelten jederzeit frei, auf die Führung des Adels zu verzichten, wenn er die Taxen nicht zahlen wollte oder konnte. In diesen Fällen ließ man die kaiserliche Entschließung auf sich beruhen. Als Zeitpunkt der Adelung war das Datum der ersten kaiserlichen Entschließung (auf Diplomkonzept) maßgeblich, also weder die Ausfertigung des Diplomes noch der Tag der Taxen-Zahlung. Die Diplomsausfertigung, die oft erst nach Monaten erfolgte, hatte nur den Zweck, kundzutun, für welche Verdienste der Bewerber geadelt wurde und das mitverliehene Wappen genau zu beschreiben und abzubilden. Die Nicht-""Lösung"" des Diplomes hatte für den Geadelten keine weiteren rechtlichen Folgen, als dass er beim Nachweis des Adels dokumentarische Schwierigkeiten hatte. Immer ist die kaiserliche oder landesfürstliche Entschließung die rechtserzeugende Urkunde, nicht das Diplom oder die Quittung über die bezahlte Taxen. Die Reichsvikare der Jahre 1790 bis 1792 schützten sich gegen die Nichtzahlung der Taxen dadurch, dass sie schon bei der Einreichung der Urkunden mit dem Gesuche den vorherigen Erlag der Taxen forderten. Wurden doch von den Reichsvikaren 784 (!) Standeserhebungen vorgenommen.
RESEARCH

Literaturempfehlungen zum Österreichischen Kaiserho

 

Barta-Fliedl, Ilsebill/Gugler, Andreas/Parenzan, Peter (Hrsg.): Tafeln bei Hofe. Zur Geschichte der fürstlichen Tafelkultur in Europa (Bd. 4 aus der Publikationsreihe der Museen des Mobiliendepots), Wien 1998

Bastl, Beatrix/Heiss, Gernot: Tafeln bei Hof: Die Hochzeitsbankette Kaiser Leopolds I., in: Wiener Geschichtsblätter 50 (1995), 181-206

Evans, Robert J.W., Das Werden der Habsburger Monarchie 1550-1700. Gesellschaft, Kultur, Institutionen (=Forschungen zur Geschichte des Donauraumes 6), Wien u.a. 1989

Hájos, Beatrix: Die Schönbrunner Schlossgärten. Eine topographische Kulturgeschichte, Wien u. a. 1995 Iby, Elfriede/Koller, Alexander: Schönbrunn, Wien 2000

Hengerer, Mark: Kaiserhof und Adel in der Mitte des 17. Jahrhunderts. Eine Kommunikationsgeschichte der Macht in der Vormoderne (=Historische Kulturwissenschaft 3), Konstanz 2004

Jüngling, Hans J.: Die Heiraten des Hauses Liechtenstein im 17. und 18. Jahrhundert. Konnubium und soziale Verflechtungen am Beispiel der habsburgischen Hocharistokratie, In: Press, Volker, Kugler, Georg/Kurzel-Runtscheiner, Monica: Des Kaisers teure Kleider. Festroben und Ornate, Hofuniformen und Livreen vom frühen 18. Jahrhundert bis 1918. Katalog der Ausstellung des KHM im Palais Harrach/Wien, 15.05.—17.09.2000, Wien 2000.

Kugler, Georg: Der Hofstaat, in: Des Kaisers Rock. Uniform und Mode am österreichischen Kaiserhof 1800 bis 1918. Katalog der Ausstellung im Schloss Halbturn 10.05.—26.10.1989, Eisenstadt 1989, 49-86

Kugler, Georg: Der österreichische Erzherzogshut und die Erbhuldigung, in: Der Heilige Leopold. Landesfürst und Staatssymbol. Katalog der niederösterreichischen Landesausstellung 1985 im Stift Klosterneuburg, Wien 1985, 84-92

Kurdiovsky, Richard: Der Leopoldinische Trakt von 1835 bis zum Zweiten Weltkrieg, in: Kurdiovsky, Richard (Hrsg.): Die österreichische Präsidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg, Wien 2008, 85-119

Vavra, Elisabeth: Adelige Lustbarkeiten. In: Adel im Wandel. Politk — Kultur — Konfession 1500-1700. Katalog der nö Landesausstellung auf der Rosenburg 1990, Wien 1990, S. 429-438

Vocelka, Karl/Heller, Lynne: Die Lebenswelt der Habsburger. Kultur- und Mentalitätsgeschichte einer Familie, Graz u.a. 1997

Vocelka, Karl: Die Wiener Feste in der frühen Neuzeit, in: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 34 (1978), 133-148

Vocelka, Karl: Glanz und Untergang der höfischen Welt. Repräsentation, Reform und Reaktion im habsburgischen Vielvölkerstaat (=Österreichische Geschichte 1699-1815), Wien 2001

Willoweit, Dietmar (Hg.), Liechtenstein. Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne Perspektiven (2. Aufl. ), Wien u.a. 1988, 329-345 Stekl, Hannes: Österreichs Aristokratie im Vormärz. Herrschaftsstil und Lebensformen der Fürstenhäuser Liechtenstein und Schwarzenberg, Wien 1973

Winkelbauer, Thomas: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter (=Österreichische Geschichte 1522-1699), Wien 2003
Winkelhofer, Martina: ""Viribus unitis"" Der Kaiser und sein Hof. Ein neues FranzJoseph-Bild, Wien 2008 Winkelhofer, Martina: Adel verpflichtet. Frauenschicksale in der k. u. k. Monarchie, Wien 2009

Žolger, Ivan von: Der Hofstaat des Hauses Österreich (=Wiener Staatswissenschaftliche Studien 14), Wien/Leipzig 1917[/list]"

RESEARCH Mit Glanz und Glorie — Schönbrunn als Schauplatz kaiserlicher Hofhaltung

Schon die Zufahrt ist eine gekonnte Inszenierung der Annäherung an den/die Monarchen/in. Alleen führen zum Haupttor, das von zwei mit Adlern bekrönten Obelisken als kaiserliche Hoheitszeichen flankiert ist. Nun betritt man den weiten Ehrenhof, an dessen Ende sich das eigentliche Schloss erhebt. Der ideale Weg ins Innere des Schlosses führte zur Zeit Maria Theresias über die Freitreppe in den Hauptsaal, die Große Galerie. Dieser Saal beeindruckt mit seinen Dimensionen, diente aber zugleich dank seines allegorischen Freskenprogramms als Medium dynastischer Selbstdarstellung. Ein Lobpreis auf das Haus Habsburg, seine imperialen Traditionen und traditionellen monarchischen Tugenden empfängt die BesucherInnen. Von der Großen Galerie gelangte der hohe Gast dann über eine sorgfältig nach ihrer Bedeutung für das Hofzeremoniell abgestufte Reihe von Repräsentationsräumen schließlich in das kaiserliche Appartement, das Innerste der Anlage. Der Garten wurde als Sinnbild der sich dem Willen des Monarchen unterwerfenden Natur als spektakulärer Hintergrund für sommerliche Feste, für abendliche Illuminationen und Feuerwerke mit einbezogen. Die am habsburgischen Hof auf höchstem Niveau stehende Musikkultur, die ebenfalls in den Dienst der Repräsentation gestellt wurde, fand ihren Ausdruck in prachtvoll gestalteten Opern und Serenaden, Tanzfesten und Balletten, für die je nach Bedarf Bereiche des Schlosses oder des Gartens adaptiert wurden. Außerdem stand mit dem Schönbrunner Schlosstheater eine ständige Bühne zur Verfügung. Der für heutige BesucherInnen kaum vorstellbare Aufwand an vergänglicher Festdekoration lässt sich in einer Reihe von großformatigen Zeremonienbildern erahnen, die Maria Theresia zur Verewigung der glanzvollsten Feste ihrer Regentschaft zum Andenken für die Nachwelt anfertigen ließ; sie gehören heute zu den Highlights eines Rundgangs durch die Säle von Schönbrunn. Ein später Nachhall höfischer Repräsentation ist zu spüren, wenn die Repräsentationsräume in Schönbrunn von der österreichischen Bundesregierung für offizielle Empfänge und Festakte verwendet werden und sich die Republik im imperialen Glanz vergangener Zeiten sonnt. -

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Niederer Adel

NIEDERER ADEL Zum niederen Adel zählten alle Familien mit einem einfachen ""von"" im Namen (mit oder ohne Beifügung des Ehrenwortes ""Edler"") sowie alle Angehörigen des Ritterstandes. Zwar wurde der Ritterstand durch die Abschaffung der Provinziallandstände 1849 sinnbefreit, allerdings wurde dieses Adelsprädikat noch bis August 1918 verliehen. Die allgemeine Bevölkerung macht jedoch keinen Unterschied zwischen Ritterstand und einfachem Adel. Die Anzahl der Familien und Personen im niederen Adel war um ein Vielfaches höher als die der fürstlichen und gräflichen Familien, jedoch gibt es keine genauen Zahlen für Österreich. Grund hierfür ist die inflationäre Nobilitierungspolitik der letzten 150 Jahre der Habsburgermonarchie. Genaue Auflistung aller Nobilitierungen und Standeserhebungen bei Geßner, Familienarchiv, 3—16.

Quelle: Gerhard Geßner (Hg.), Österreichisches Familienarchiv. Ein genealogisches Sammelwerk Bd. 1, Neustadt an der Aisch 1963, 3.

RESEARCH Nur für Mitglieder — die Hoffähigkeit

Am Wiener Hof war die Hoffähigkeit bis zum Ende der Monarchie 1918 das wichtigste Instrument zur Wahrung der Exklusivität. Auch unter Franz Joseph, dessen persönliches Weltbild besonders stark in den Traditionen seines Hauses verwurzelt war, blieb Personen bürgerlicher Herkunft die Zugehörigkeit zur Hofgesellschaft verwehrt. Ein Archaismus, denn die Aristokratie hatte nach 1848 ihre historischen Vorrechte außerhalb des Hofes größtenteils eingebüßt. Der Hochadel, der nun in der Konkurrenz mit der bürgerlichen Leistungsgesellschaft bestehen musste, flüchtete in eine Rückschau auf die Vergangenheit und war in der Pflege der überkommenen Traditionen gefangen. Wenige Aristokraten kritisierten diesen Zustand: Kronprinz Rudolf erkannte die Gefahren der Abschottung, suchte bewusst Kontakt zu bürgerlichen Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Industrie. Rudolf wurde dadurch bezeichnenderweise zum Außenseiter nicht nur in der Familie Habsburg, sondern auch in der aristokratischen Gesellschaft Wiens. Der sich in die Nische des Hofes drängende Adel umkreiste das Kaiserhaus wie die Planeten die Sonne. Mit dem Untergang der Habsburgermonarchie 1918 ging das Gravitationszentrum und damit der Bezugspunkt verloren. Die Abschaffung der Adelstitel und der Verlust der Standesprivilegien sowie nicht zuletzt massive wirtschaftliche Einbußen im Gefolge der politischen Entwicklungen in den einzelnen Nachfolgestaaten der Monarchie haben die Welt des altösterreichischen Adels endgültig untergehen lassen.

Quelle: Martin Mutschlechner

RESEARCH Österreichische Zeitschrift für Verwaltung (OZV)

Österreichische Zeitschrift für Verwaltung (OZV) - http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ozv

Interessant ist die Zeitschrift vom 19.4.1877, in ""Mitteilungen aus der Praxis"" werden folgende Themen besprochen: 1) Dem österreichischen Ritter- und dem einfachen Adelsstand steht es nicht zu, eine Krone als Wappenattribut zu führen. 2) Marquiskronen kommen in der österr. Heraldik nicht vor. 3) Desgleichen gibt es keine besonderen Erlauchtskronen. 4) Wappenmäntel stehen in der Regel nur dem Fürstenstande zu. 5) Unzulässigkeit der Ausfertigung bürgerlicher Wappenbriefe.

http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ozv&datum=18770419&seite=3&zoom=33

RESEARCH Residenzen und damit das Residieren

Residenzen und damit das Residieren per se steht ausschließlich den Familien-Chefs der souveränen und mediatisierten Häusern (I. und II. Abteilung) zu.

Quelle: ZSA 3/82

RESEARCH Stellung des Adels

Im GHdA, Fürstliche Häuser Band 3 (1955) erörtert Silva-Tarouca die Stellung (1) der altfürstlichen Häuser: AUERSPERG, LIECHTENSTEIN, SCHWARZENBERG usw. (2) der Personalisten: KHEVENHÜLLER, KUEFSTEIN, ROSENBERG, WINDISCH-GRATZ (3) der Land-, Wild- und Rheingrafen: FÜRSTENBERG, SALM (4) der schlesischen Standesherren: SCHAAFFGOTSCHE (5) der französischen PAIRS und (6) schließlich der GRANDEN von Spanien und Portugal. Diese hatten das Recht, mit dem Könige bedeckten Hauptes zu sprechen und ihn ""Vetter"" zu nennen. Granden von Spanien auf Lebenszeit waren z. B. Anton Florian Fürst LIECHTENSTEIN, S. R. Graf SINZENDORF, M. Graf ALTHANN.

Quelle: ZSA 3/235

RESEARCH Taxen für Standeserhöhungen Die Höhe der zu entrichtenden Taxen für Standeserhöhungen, Diplomerneuerungen, Prädikats-Verleihungen, Namens- und Wappenvereinigungen und Diploms-Ausfertigungen veränderten sich im Österreichischen Kaiserreich zwischen 1804 bis 1918 [1] sporadisch. Um das Jahr 1862 waren keine wesentlichen Veränderungen der Taxierung zu verzeichnen [2]. Die Taxen waren binnen Jahresfrist zu erledigen. (Wurde eine Frist versäumt, so galt die Ernennung bzw. Privilegierung als erloschen?) Standeserhöhungstaxen Die für die Verleihung von Standeserhöhungen zu entrichtenden Taxen waren aufgrund § 137 Taxengesetz aus dem Jahre 1840 zu entrichten. Bei einer Überspringung eines oder mehrerer Adelsgrade waren für die dazwischenliegenden Stufen die vollen Taxen zu entrichten. Wurde eine Persönlichkeit aus dem Bürgerstande direkt mit dem Freiherrenstand begnadet, musste dieser die kumulierte Taxe in der Höhe von 5.800 Gulden bezahlen. Wurden mehrere Brüder gleichzeitig in den Adelsstand erhoben, mussten jeder einzelne die gesamte Taxe begleichen, dies auch dann, wenn für alle Brüder gemeinschaftlich nur ein Diplom ausgefertigt wurde. Beantragte jemand die Ausdehnung seines Adels auch auf die Kinder seines Bruders, so musste nicht für jedes Kind die volle Taxe erlegt werden, sondern es genügte die einfache Gebühr. (Wie hoch war die einfache Gebühr?) Weibliche Personen mussten nur die Hälfte der Standeserhöhungstaxe bezahlen. Wollte eine geadelte Dame aber den Adel auf ihre Kinder ausdehnen, so hatte sie für die Töchter die halbe, für die Söhne die ganze Gebühr zu erlegen. Der gleiche Grundsatz wurde bei Adoptionen bzw. bei Legitimationen angewandt. Im Zuge der systemmäßigen Standeserhöhung für Offiziere, welche nach der Normale vom 12. Jänner 1757 wegen ihrer ununterbrochenen Dienstleistung, ihres tadellosen Verhaltens im Dienst und wegen der Teilnahme an einem Feldzug — mit dem Degen in der Linie — den einfachen Adelsstand verliehen bekamen, waren von der Standeserhöhungstaxe befreit. Wurde ein höherer Grad gewährt, so musst die volle Taxe entrichtet werden. Diplom-Erneuerungs-Taxen Wurde die geradlinige Abstammung von einem dokumentiert adeligen Vorfahren nachgewiesen, wurde 1/5 der Standeserhöhungstaxe fällig. Prädikats-Verleihungs-Taxen Die Gebühr der Prädikate beliefen sich auf 1/10 der Standeserhöhungstaxe. Bei der Erlangung einer höheren Adelsstufe konnte man sein vorheriges Prädikat beibehalten, für die Weiterführung des herkömmlichen Prädikates musste keine neuerliche Gebühr entrichtet werden.
______________________
[1] Bis zum 19. Jahrhundert blieben die Taxen für den Adelserwerb oder für Standeserhöhungen teils jahrhundertelang unverändert.
[2] Langer, Seiten 63 bis 68.
RESEARCH Unterscheidung Hoher Adel-Niederer Adel

Es gibt eine offizielle Entscheidung (Erlass, Zirkular?) aus dem Jahre 1873? über die endgültige Einteilung des österreichischen Adels: Hoher Adel = Fürsten, Grafen, Freiherren Niederer Adel = Ritter und einfacher Adel Granichstaedten-Czerva, Bertold Waldstein-Wartenberg, jünger auch Binder-Krieglstein zitieren diese Entscheidung. Interessant wäre den tatsächliche Wortlaut des Dokuments zu lesen. Kann jemand mit einem Online-Link helfen? Herzlichen Dank im Voraus!

### Antwort FROE ###
Mayrhofer-Pace stellen dies in der 5. Auflage Band V S. 127 fest und beziehen sich auf die in diesem Forum meiner Erinnerung nach in vollem Wortlaut gebrachte Entschließung des Ministeriums des Innern vom 5. März 1877 zum Ansuchen der Wiener Graveure betreffend Fragen in Wappensachen. Dort werden nach Fürsten-, Grafen- und Freiherrenstand als Gegenstück ""die beiden Grade des niederen Adels (Ritter und einfacher Adelsstand)"" erwähnt.

https://coresno.com/images/literatur/gesetze/Handbuch_politischer_Verwaltungsdienst.pdf

RESEARCH Verbot österreichischer Adelstitel in Deutschland.

Verbot österreichischer Adelstitel in Deutschland. Wie Zeitungen berichten, verlangte der österreichische Staatsbürger Dr. Johann Georg (Edler von) BOHL, vermutlich ein Enkel des am 22.4.1886 mit dem Ehrenworte ""Edler von"" geadelte österreichische Obersten Georg BOHL, dass ihm die deutschen Behörden seinen Adelstitel anerkennen. Da die Behörden dies ablehnten, rekurrierte BOHL an das Verwaltungsgericht Bremen, das am 4.7.1955 entschied, dass österreichische Adelsverbotsgesetz vom 3.4.1919 StGBl. Nr. 211 sei in Deutschland anzuwenden, da sich nach internationaler Gepflogenheit das Namensrecht einer Person nach dem Heimatrechte des Namensträgers, in diesem Falle nach österreichischen Rechte, richte. Dr. BOHL, der bis 1936 in Österreich lebte, kam erst 1949 nach Deutschland. Obige Entscheidung ist wegen des Nationalitätsprinzips formell richtig, d. h. ein Adeliger darf im Auslande immer nur den Namen führen, den er berechtigterweise in seinem Heimatlande trägt.

Quelle: ZSA 3/308

### Anmerkung Duppauer ###
Ähnlich war es ja auch bei der Anerekennung des ausländischen Adels in monarchistischer Zeit. Ein ausländischer Adliger musste beim jeweiligen Soverän des Landes um Anerkennung seines ""ausländischen"" Adels nachsuchen! Der jeweilige Antragssteller musste seine ausländischen Adel dazu nachweisen. Bestand der Adel in seinem Heimatland nicht konnte auch nicht um Anerkennung nachgesucht werden. Ich denke mal das hier oft ein Auge zugedrückt wurde !"

RESEARCH Verweise zu "Digitale Heraldik"

Wappen automatisiert erkennen https://www.webaldic.com/

Projekt Digitale Heraldik (Berlin): http://www.digitalheraldry.org/

Steen Clemmensen | Medieval Armorials - http://www.armorial.dk

Akademischer Heraldik-Blog - https://heraldica.hypotheses.org/category/languages/deutsch

RESEARCH Wann gilt ein Geschlecht als "erloschen"?

Gerne diskutiert Granichstaedten-Czerva Rudolf - Erloschen?

In ZSA 6/190f. Immer wieder findet man in den Gothaischen Genealogischen Taschenbüchern unter dem Familiennamen den Untertitel: ""Im Mannesstamme erloschen"". Dass die Familie mit dem Ableben des letzten Mannessprossen, im genealogischen Sinne, erloschen ist, ist sicher. Aber ist diese Familie auch blutmäßig erloschen? Sehr oft findet man nach der Bemerkung ""Im Mannesstamme erloschen"" noch den Namen der Witwe des ""Ultimus"" angegeben, dann nichts mehr. Wenn auch die Witwe verstirbt, verschwindet die Familie für immer aus dem ""Gotha"". Was aber, wenn der ""Ultimus"" mit seiner Gattin fünf Töchter gezeugt hatte, die in fünf verschiedene Adelsgeschlechter einheirateten, in diesen wieder Kinder bekamen und oft sogar die Stammmütter weiterer Nachkommenschaften (z. B. die von Menz in Bozen) wurden? Aus dem letzten Mannessprossen entstanden 15 Enkelkinder. Ist diese Familie blutmäßig erloschen? Um dieses Problem zu lösen, müssen wir uns ein wenig auf das medizinische Gebiet der Biogenetik begeben. Hat die Mutter, die neun Monate lang das Kind unter ihrem Herzen trug, nicht mehr Anteil an der Menschwerdung des Lebewesens als der Vater? Gibt die Mutter nicht ihr Blut, ihre Nahrung dem Kind? Wir wandten uns an den bekanntesten österreichischen Biogenetiker, Univ.-Prof. Dr. Hermann Knaus, Schöpfer der Knaus'schen Lehre, der uns am 24. Oktober 1962 mitteilte, dass Vater und Mutter sich in ganz gleicher Weise (50:50) an der Schöpfung eines neuen Lebens beteiligen. Nach Knaus gibt die Mutter in der Entwicklungszeit dem Kinde nicht immer ihr Blut, da dieses einen von der Mutter ganz getrennten Blutkreislauf hat und daher oft auch eine ganz andere Blutgruppe aufweist, als die Mutter. Jedenfalls lebt aber auch der Vater in seinen fünf Töchtern zu 50% weiter! Wir möchten daher erstmalig den neuen Lehrsatz aufstellen, dass es bei allen Familien, die im Mannesstamme erloschen sind, die aber Töchter hinterließen, im ""Gotha"" heißen müsste: Im Mannesstamme erloschen; lebt im weiblichen Stamme in den Familien A, B, C, D usw. fort. Wenn die Mutter die letzte Namensträgerin ihrer Familie der Mutter (mit deren Mädchennamen) fort. Auf keinen Fall sind solche Familien blutmäßig erloschen sie blühen vielmehr in den Nachkommen (mütterlicherseits) weiter. Der Hinweis ""Im Mannesstamme erloschen"" stammt gedanklich aus der Zeit, wo die Frau in der Familie eine untergeordnete Rolle spielte und keine eigenen Rechte hatte. Damit hängt auch die Tatsache zusammen, dass es in allen Adelsdiplomen heißt: ""Der A. B. und seine ehelichen Leibserben wird in den Stand des Adels erhoben"". Die Ehegattin wird im Adelsdiplom niemals erwähnt. Ihre Rechte wurden erst durch das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom 1.6.1811 (§92) festgelegt. Ein praktisches Beispiel, wo meine Theorie von der blutmäßigen Fortsetzung einer Familie durch die Frau angewendet wurde, bildet die Familie Habsburg-Lothringen durch die ""Pragmatische Sanction"" vom 19.4.1713 und das Haus Oranien.

##### Anmerkung FROE ####
Der Gotha unterscheidet drei Arten des Erlöschens: + ""im Mannessstamm erloschen"": Es lebt kein Agnat mehr, aber zumindest eine Familientochter (unabhängig davon, ob sie ledig oder verheiratet ist). + ""im eigenen Stamm erloschen"". Es lebt kein Agnat mehr und ebenso keine Familientochter, aber zumindest eine eingeheiratete Witwe. + ""erloschen"": Es gibt weder lebende Agnaten noch Familientöchter oder eingeheiratete Witwen.

RESEARCH Wer erbt das Adelsdiplom?

Wer erbt das Adelsdiplom?

Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Wien vom 12. Dezember 1911, Slg. XIV, 5662, zu § 844 AbGB, ist im Verlassenschaftsverfahren das Adelsdiplom des Erblassers dem ältesten Kinde zuzuweisen.

Quelle: ZSA 2/260

RESEARCH Wer gehört zum Hochadel = Hofadel bzw. Hoher Adel?

Godsey sagt in seinem Artikel woraus er die Namensliste entnommen hat und, dass die Liste unvollständig sei. Listen in den Hof- und Staatshandbüchern der Kämmerer und Sternkreuz-Ordens-Damen. Im Staatsarchiv vorliegende Listen des Obersten Kämmereramtes, sowie Untersuchungen zu den Verwandtschaftsbeziehungen. Weiters meint Godsey, dass nicht alle Familienmitglieder der nachfolgenden Namensliste notwendigerweise zum Hofadel gezählt werden können. Hochadel = Hofadel = Erste Gesellschaft dazu gehört der Überbegriff Aristokratie (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Aristokratie Aristokratie — Wikipedia)

Alter Adel muss eigens definiert werden. Hierzu zählen aus meiner Sicht alle Standeserhebungen vor 1806 (HRR).

Sternkreuz-Ordens-Damen: Die Ahnenprobe musste bis 1918 acht adlige Urgroßeltern des Vaters und acht adlige Urgroßeltern der Mutter samt ggf. 16 adlige Vorfahren des Ehegatten nachweisen
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sternkreuzorden Sternkreuzorden — Wikipedia).

Kämmerer: Das Amt des Kämmerers wurde daneben im Laufe der Zeit auch zu einem unbesoldeten Ehrenamt, das Zutritt zum Souverän verschaffte.
(Quelle: http://www.adelsrecht.de/Lexikon/H/Hofamter/hofamter.html - Hofämter (adelsrecht.de) https://www.dorotheum.com/de/l/439993/ - Österreich - Hofwürdezeichen eines k. u. k. Kämmerers - DorotheumHoffähigkeit - dazu hat Ludwig dankenswerter Weise bereits einen spannende Seiten gepostet. https://coresno.com/forum/historismus/530-hoffaehigkeit-1904.html Hoffähigkeit 1904 - (coresno.com)

Liste der UpperClass of Austrian Monarchie. - Die diakritischen Zeichen der Familiennamen sind beim Kopieren verloren gegangen.
William D. Godsey, Jr - Quarterings and Kinship: The Social Composition of the Habsburg Aristocracy in the Dualist Era. [The Journal of Modern History 71 (March 1999): 56—104] Appendix The Habsburg Aristocracy, 1867—1918

Following is a tentative list of the 474 families who, I have argued, constituted the aristocracy of Austria-Hungary during the Dualist period. The tentative nature of this enumeration must be emphasized. The names were culled originally and primarily from the lists of chamberlains and ladies of the Star-Cross in the Hof- und Staatshandbucher. The Star-Cross proved particularly significant, as it was almost never awarded to women not considered part of court society. Likewise essential in producing the list were the archives of the Grand Chamberlain’s office (Oberstkammereramt), preserved in the Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Vienna. An examination of kinship connections as reported in the various contemporary handbooks of the nobility similarly helped to determine which names to include. Not all members of a family listed below necessarily belonged to the court nobility, and, in some cases, only a minority of members of a given family may be so considered (e.g., Meraviglia-Crivelli or Kuenburg). The letter or letters following the name signify rank: S (sovereign), M (mediatized house), P (prince), C (count), and B (baron). Occasionally, different lines of the same family bore different titles (e.g., Auersperg or Widmann). In the absence of a precise study of aristocratic landownership, the geographical data are meant, at best, as a tentative general guide to the location of a family’s main holdings or seat. Secondary holdings not infrequently lay in other provinces and are not included. In just a handful of cases, a provincial designation does not indicate estate ownership but only the place of residence. The Counts Almeida (Austrian branch), for instance, apparently owned no land in Bohemia but resided in Prague and belonged to the blue-blooded ""Bohemian cousinage.” When a family’s location has eluded discovery, no place-name is listed. Many of the names lacking a geographical identification most likely belonged to nonlanded families who resided in Vienna, or families whose members often filled ceremonial posts at court, usually in the service of subordinate members of the imperial family (e.g., Cappy and Spannocchi). More than one place-name indicates either major landholdings of the main branch in different provinces or existence of separate branches of the same family based in different provinces. The total number of aristocratic families was 474, and the total number of families according to noble rank was 500. Of these, three (.7 percent) were sovereign, fiftyseven (11.0 percent) were mediatized or princes, 328 (66.0 percent) were counts, 111 (22.0 percent) were barons, and one (.3 percent) was of the bourgeoisie. Adamovich (Slavonia) ( B ) (Lexa von) Aehrenthal (Bohemia) (C, B ) Aichelburg(-Labia) (Lower Austria, Carinthia) (C, B ) Almasy (Hungary) (C) Almeida (Bohemia) (C) Althann (Lower Austria, Bohemia, Prussian Silesia) (C) Amade (Hungary) (C) Ambrozy (Hungary) (C) Andrassy (Hungary) (C) Apfaltrer (Carniola) (B ) Apor (Transylvania) (B ) Apponyi (Hungary) (C) Arz (Tyrol) (C) Attems (Styria, Gorizia/Gradisca, Lower Austria) (C) Auersperg (Carniola, Upper Austria, Bohemia, Lower Austria) (M, C) (Des Enffans) d’Avernas (Styria) (C) Bacquehem (C) Badeni (Galicia) (C) Baltazzi (bourgeoisie) Banffy (Hungary) (C, B ) Baratta(-Dragono) (Moravia) ( B ) Barbo (Carniola) (C) Bartenstein (Moravia) ( B ) Barth-Barthenheim (Bohemia) (C) Batthyany (Hungary) (P, C) (Baworow-) Baworowski (Galicia) (C) Beaufort-Spontin (Bohemia) (P) Beckers (Hungary) (C) Bees und Chrostin (Silesia, Moravia) ( B ) Belcredi (Moravia) (C) Beldi (Hungary) (C) Bellegarde (Styria, Silesia) (C) Belrupt-Tissac (Moravia) (C) Berchtold (Moravia, Hungary) (C) Berenyi (Hungary) (C) Bethlen (Hungary) (C) Beulwitz (Lower Austria) ( B ) Bigot de Saint-Quentin (Moravia) (C) Bissingen und Nippenburg (Hungary) (C) Blanckenstein (Moravia, Hungary) (C) Blome (Holstein) (C) Bolza (Hungary) (C) Bombelles (Croatia) (C) Bonda (Dalmatia, Galicia) (C) Boos (Lower Austria, Bohemia) (C) (Dunin-)Borkowski (Galicia) (C) (Rosciszewo-)Borkowski (Galicia) (C) Bornemisza (Hungary) ( B ) Bossi-Fedrigotti (Tyrol) (C) Braida (Lower Austria) (C) Brandis (Tyrol) (C) Breda (C) Bretzenheim (Hungary) (M) Breunner(-Enkevoirth) (Lower Austria) (C) Brigido (Istria) (C) Brunswick (Hungary) (C) Bubna (Moravia) (C) Bukuwky (Moravia) (C) Bulgarini (C) Buol-Schauenstein (C) Buquoy (Bohemia) (C) Bussy (Lower Austria) (C) Bylandt (non-landed) (C) Caboga (Dalmatia) (C) Cappy (C) Cavriani (Lower Austria) (C) Cerrini (C) Ceschi (Tyrol) (C, B ) (Harbuval,) Chamare´ genannt (Prussian Silesia) (C) (ChoÅ‚oniow-)ChoÅ‚oniewski (Galicia) (C) Chorinsky 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RESEARCH Zugehörigkeit des österreichischen Adels zum deutschen Adel

Fragestellung ob der Zugehörigkeit des österreichischen Adels zum deutschen Adel. Der Kaiser von Österreich hat in der Zeit von 1806 bis 1866 als Mitglied des Deutschen Bundes deutschen Adel geschaffen. Der in der Zeit von 1867 (Ausgleich mit Ungarn) bis 1918 in der westlichen Reichshälfte geschaffene Adel aber, hat als ""Adel der Deutschen Lande"" zu gelten, da der nobilitierende Monarch im überstaatlichen Sinne ein Deutscher gewesen sei und die Nobilitierten dem deutschen Kulturkreis zuzuzählen seien.

Quelle: Zeitschrift Deutsches Adelsarchiv 13, 1957, S. 8

RESEARCH Zum Selbstverständnis des Adels heute FROE: Zum Selbstverständnis des Adels heute - 100 Jahre nach Weimar. Der europäische Adel hatte schon in monarchischen Zeiten eine schwere Zäsur erlebt: 1848 wurden in den meisten kontinetaleuropäischen Staaten die Standesrechte des Adels weitestgehend abgeschafft. Der zweite schwere Einschnitt sollte für den Adel in Mitteleuropa mit dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918/1919 folgen. Siehe Text im Anhang.
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VERWEISE Bibliotheken des Bundes Bibliotheksbestände Bundeskanzleramt Staatsarchiv, Nottendorfer Gasse Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Minotritenplatz http://ipac.bka.gv.at/ Administrative Bibliothek des Bundes http://opac.bka.gv.at/
VERWEISE Cassis Faraone - Familiengeschichte https://www.cassis-faraone.com/
VERWEISE Landesarchiv Baden-Württemberg | Lehen- und Adelsarchiv Landesarchiv Baden-Württemberg | Lehen- und Adelsarchiv
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=10819
VERWEISE ORTENBURG's erbliche Pfalzgrafenwürde BECKH-WIDMANSTETTER Leopold - Die kärntnerischen Grafen von Ortenburg der Neuzeit und ihre Acte als Inhaber der erblichen Pfalzgrafenwürde, Wien Selbstverlag 1890. https://www.coresno.com/images/forum/BECKH_Die_kaernt_Grafen_Ortenburg.pd
VERWEISE Ungarische Adels- und Wappenbriefen Rubriken/Figuren-Suchfunktion Ungarischer Adels- und Wappenbriefe https://adatbazisokonline.mnl.gov.hu/adatbazis/cimereslevel-adatbazis
VERWEISE Wappenabbildungen im NÁRODNÍ MUZEUM PRAG Wappenabbildungen im Tschechischen Nationalmuseum
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VERWEISE ŽUPANIČ Jan Artikel und Beiträge von Prof. Dr. Jan ŽUPANIČ zu böhmischen Adelsthemen. https://cuni.academia.edu/janzupanic